TK-Anlage für die ILS der Feuerwehr Nürnberg
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nürnberg beschafft eine TK-Anlage (Telekommunikationsanlage) für die Integrierte Leitstelle (ILS) der Feuerwehr Nürnberg. Der Auftrag umfasst die Lieferung der TK-Anlage inklusive Installation und Inbetriebnahme. Es handelt sich um einen Lieferauftrag im offenen Verfahren, der als Einzelnes Los vergeben wird. Die Anlage dient der technischen Ausstattung der Feuerwehr-Leitstelle.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Beschaffung der TK-Anlage für die ILS der Feuerwehr Nürnberg in Zusammenhang mit dem HWT10
Die Stadt Nürnberg beschafft eine Telekommunikationsanlage für ihre Integrierte Leitstelle (ILS) der Feuerwehr. Eine Integrierte Leitstelle koordiniert Notrufe und disponiert Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und teilweise Katastrophenschutz — sie ist also ein kritischer Bestandteil der öffentlichen Sicherheitsinfrastruktur. Der Auftrag ist als Lieferauftrag im offenen Verfahren angelegt, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den gesetzlichen Ausschlussgründen nach GWB vorlegen und dürfen keine Verstöße gegen Schwarzarbeits-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetze aufweisen. Die Submission endet am 18. Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-126 GWB
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 Abs. 1)
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
- Einhaltung der Vergabevorschriften nach VgV/SektVO/VOB/A-EU
- Bieter muss vertretungsberechtigt sein
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffung der TK-Anlage für die ILS der Feuerwehr Nürnberg in Zusammenhang mit dem HWT10
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung