Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 2026
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Minden-Lübbecke schreibt die Durchführung von kooperativen Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen für das Jahr 2026 aus. Ziel ist die Unterstützung von Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen bei der Berufsausbildung. Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB II und SGB III.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 2026 - Kooperativ - Eingliederungsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III
Der Kreis Minden-Lübbecke sucht einen Bildungsträger für die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen. Dieses Programm richtet sich an junge Menschen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten oder sozialen Benachteiligungen zusätzliche Unterstützung benötigen, um einen Berufsabschluss zu erreichen. Die Ausbildung erfolgt kooperativ, was bedeutet, dass die praktische Ausbildung in Betrieben stattfindet, während der Bildungsträger die begleitende Unterstützung und sozialpädagogische Betreuung übernimmt. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent nach qualitativen Kriterien wie dem pädagogischen Konzept und der regionalen Vernetzung, während der Preis mit 30 Prozent gewichtet wird.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach SGB II und SGB III
- Nachweis der Eignung zur Durchführung von Berufsausbildungen gemäß BBiG/HwO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2ff. Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung. Zielsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach §§ 76 ff SGB III ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Bieter müssen Erfahrung in der Durchführung derartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren nachweisen können. Eine gültige Trägerzertifizierung für den ausgeschreibenen Bildungsbereich nach AZAV gem. § 178 SGB III ist notwendig.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Preis
- quality70%
Konzept / Ausstattung / regionale Vernetzung
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung