TED·416979-2026

Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Kreis Wesel

Nordrhein-Westfalen
Wesel, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
Sonstige DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBestattungswesenBestattungswesenOeffentliche SicherheitPolizeiLogistikKommunale Dienstleistung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juli 2026
-12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kreispolizeibehörde Wesel schreibt die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen für 13 verschiedene Kommunen im Zuständigkeitsbereich aus. Die Leistungen werden in 13 Einzellosen vergeben, die jeweils ein spezifisches Stadt- oder Gemeindegebiet abdecken. Ziel ist die fachgerechte Überführung zu öffentlichen Kühlhäusern oder anderen polizeilich bestimmten Orten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel.

VergabeHero-Einschätzung

Die Kreispolizeibehörde Wesel sucht Dienstleister für die Bergung und den Transport von Verstorbenen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen. Der Auftrag ist in 13 Lose unterteilt, wobei jedes Los eine bestimmte Stadt oder Gemeinde im Kreis Wesel abdeckt, wie zum Beispiel Wesel, Moers oder Dinslaken. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Gebiete bewerben, um die Leichen und Leichenteile fachgerecht zu bergen und zu einem Kühlhaus oder einem anderen von der Polizei bestimmten Ort zu bringen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, ist die Einhaltung der strafprozessualen Vorgaben essenziell.

Lose

Aufteilung in Lose

13 Lote
LOT-0001Wesel (in den Grenzen des Stadtgebietes Wesel)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0002Dinslaken (in den Grenzen des Stadtgebiets Dinslaken)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0003Hamminkeln (in den Grenzen des Stadtgebiets Hamminkeln)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0004Voerde (in den Grenzen des Stadtgebiets Voerde)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0005Hünxe (in den Grenzen des Gemeindegebiets Hünxe)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0006Schermbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Schermbeck)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0007Moers (in den Grenzen des Stadtgebiets Moers)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0008Kamp-Lintfort (in den Grenzen des Stadtgebiets Kamp-Lintfort)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0009Neukirchen-Vluyn (in den Grenzen des Stadtgebiets Neukirchen-Vluyn)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0010Rheinberg (in den Grenzen des Stadtgebiets Rheinberg)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0011Xanten (in den Grenzen des Stadtgebiets Xanten)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0012Alpen (in den Grenzen des Gemeindegebiets Alpen)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
LOT-0013Sonsbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Sonsbeck)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

CPV 98370000Frist 22. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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