Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Kreis Borken

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.12.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
293.000 EUR
Lose
4
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.11.2023
CPV-Codes
Dienstleistungen des Bestattungswesens (98370000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
694115-2023
Verfahrensnummer
97fa0940-b231-41aa-bc94-33ea31826cea

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Kurzbeschreibung

Die Kreispolizeibehörde Borken, vertreten durch den Landrat als Kreispolizeibehörde, beschafft die fachgerechte Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag. Der geschätzte Auftragswert beträgt 293.000 Euro. Die Leistung ist in vier Gebiete gegliedert: Borken, Bocholt, Ahaus und Gronau im Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen); die Angebotsfrist endet am 18. Dezember 2023 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0002 · Gebiet Borken

    Fachgerechtes Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Borken für das Gebiet Borken (Borken, Raesfeld, Heiden, Südlohn, Velen, Reken)

    Frist: 18.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Gebiet Bocholt

    Fachgerechtes Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Borken für das Gebiet Bocholt (Isselburg, Bocholt, Rhede)

    Frist: 18.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Gebiet Ahaus

    Fachgerechtes Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Borken für das Gebiet Ahaus (Ahaus, Gescher, Stadtlohn, Legden, Vreden, Heek, Schöppingen)

    Frist: 18.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Gebiet Gronau

    Fachgerechtes Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Borken für das Gebiet Gronau (Gronau)

    Frist: 18.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.01.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 55058-2024

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