TED·462904-2026·Schließt in 28 Tagen

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bergschuhen inklusive Ersatzteilen

BB
Köln, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
Textilien und BekleidungÖffentliche VerwaltungVerteidigungBekleidungLogistikRahmenvereinbarungBundeswehrSchuhwerkOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€14M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH schreibt die Lieferung von Bergschuhen (Modell ASD 15110F) sowie dazugehöriger Ersatzteile aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei für jedes Los eine geschätzte Abnahmemenge von über 40.000 Paar vorgesehen ist. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 84 Monaten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von ASD 15110F, Bergschuhe inkl. Ersatzteile für einen Zeitraum von 84 Monaten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH, ein Dienstleister für die Ausstattung der Bundeswehr, sucht einen Lieferanten für Bergschuhe des Modells ASD 15110F. Der Auftrag umfasst insgesamt über 80.000 Paar Schuhe, die auf zwei Lose verteilt sind, sowie die Bereitstellung von Ersatzteilen über einen Zeitraum von sieben Jahren. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Schuhe bei Bedarf abgerufen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Belieferung von Großkunden oder Behörden mitbringen, da die geforderten Stückzahlen eine hohe Produktionskapazität voraussetzen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Bergschuhe, Rahmenvereinbarung

geschätzte Bestellmenge: >40.000 Paar

CPV 18813000
LOT-0002Bergschuhe, Rahmenvereinbarung

geschätzte Bestellmenge: >40.000 Paar

CPV 18813000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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