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Bergbautechnische Beratungs- und Prüfleistungen für die Braunkohlesanierung

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg, GermanyVeröffentlicht 27. Mai 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Juni 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung sucht einen externen Dienstleister für fachtechnische Beratungs- und Controlling-Leistungen. Der Auftrag umfasst die Budgetprüfung, die Begleitung von Sanierungsprojekten sowie Sonderprüfungen im Bereich der geotechnischen Sanierung von Tagebaurestlöchern und Hohlräumen. Die Leistungen erstrecken sich über einen mehrjährigen Zeitraum und erfordern tiefgreifende Kenntnisse des Bundesberggesetzes.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) benötigt fachliche Unterstützung bei der Überwachung und Prüfung von Sanierungsprojekten in ehemaligen Braunkohletagebauen. Der Auftragnehmer prüft Budgets, begleitet laufende Sanierungsmaßnahmen und führt Sonderprüfungen durch, etwa zur Stabilität von Innenkippen oder untertägigen Hohlräumen. Da es sich um ein ökologisches Großprojekt handelt, sind fundierte Kenntnisse im Bergrecht und Erfahrung mit Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich. Die Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit der Abteilung Technik der Geschäftsstelle, wobei auch eine Einarbeitung in interne Datenbanken zur Projektsteuerung vorgesehen ist.

BeratungsleistungenIngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBergbau und RohstoffeBergbauBraunkohlesanierungControllingBeratungsleistungenOeffentliche VerwaltungGeotechnik
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
  • Umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz (BBergG)
  • Kenntnisse länderspezifischer Regelungen wie der Sächsischen Hohlraumverordnung
  • Fähigkeit zur Anwendung datenbankgestützter Prüfverfahren (MS-Access)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung

1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.

CPV 71000000Frist 26. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Beratungskonzept und deren Präsentation 60 % 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr Gewichtung: 10 % Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine sehr gute Qualität in der Leistungserbringung 5 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine gute Qualität in der Leistungserbringung 3 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine durchschnittli-che bzw. ausreichende Qualität in der Leistungserbringung 1 Punkt ungenügende (bei fehlenden Angaben) oder schlechte Prognose der zu erwartenden Leistungserbringung 0 Punkte 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen Gewichtung: 10 % Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine sehr gute Qualität in der Leistungserbringung 5 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine gute Qualität in der Leistungserbringung 3 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine durchschnittli-che bzw. ausreichende Qualität in der Leistungserbringung 1 Punkt ungenügende (bei fehlenden Angaben) oder schlechte Prognose der zu erwartenden Leistungserbringung 0 Punkte 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling Gewichtung 10% Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine sehr gute Qualität in der Leistungserbringung 5 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine gute Qualität in der Leistungserbringung 3 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine durchschnittli-che bzw. ausreichende Qualität in der Leistungserbringung 1 Punkt ungenügende (bei fehlenden Angaben) oder schlechte Prognose der zu erwartenden Leistungserbringung 0 Punkte 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling Gewichtung 10% Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine sehr gute Qualität in der Leistungserbringung 5 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine gute Qualität in der Leistungserbringung 3 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine durchschnittli-che bzw. ausreichende Qualität in der Leistungserbringung 1 Punkt ungenügende (bei fehlenden Angaben) oder schlechte Prognose der zu erwartenden Leistungserbringung 0 Punkte 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen Gewichtung 10% Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine sehr gute Qualität in der Leistungserbringung 5 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine gute Qualität in der Leistungserbringung 3 Punkte Anhand der Aussagen erwarte ich in allen Belangen eine durchschnittli-che bzw. ausreichende Qualität in der Leistungserbringung 1 Punkt ungenügende (bei fehlenden Angaben) oder schlechte Prognose der zu erwartenden Leistungserbringung 0 Punkte 6. Gesamteindruck des eingereichten Konzepts Gewichtung 10% Präsentation/Konzept in sehr hoher Qualität, 5 Punkte Präsentation/Konzept in hoher Qualität 3 Punkte Präsentation/Konzept in mittlerer/ausreichender Qualität 1 Punkt Präsentation/Konzept in nur sehr geringer Qualität 0 Punkte siehe auch Anlage "Aufgabenstellung" zu den Vergabeunterlagen

    60%
  • price

    Preis 40 % . Kriterien der Punktevergabe für das Honorarangebot Die Summe (Wertungssumme) aus Nettogrundhonorar (unter Berücksichtigung der angebotenen Vergütungssätze) und den optionalen Leistungen sowie den Nebenkosten aller Bieter wird miteinander verglichen. Die Punktbewertung setzt sich wie folgt zusammen: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte angesetzt. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 5 Punkte. Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Alle Angebote darüber erhalten ebenso 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. . Die Bewertungsmatrix ist in dem Dokument Nutzwertanalyse Zuschlag dargestellt.

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link