Bereitstellung von zwei Schulgesundheitsfachkräften an Grundschulen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Rathenow schreibt die Bereitstellung von zwei Schulgesundheitsfachkräften für zwei Grundschulen aus. Die Fachkräfte sollen mit einem Stundenumfang von jeweils 30 Stunden pro Woche eine gesundheitsfördernde Lernumgebung schaffen. Das Projekt wird durch das Startchancen-Programm des BMBF finanziert.
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Die Stadt Rathenow beabsichtigt an der Grundschule "Friedrich-Ludwig-Jahn" und an der Grundschule "Am Weinberg" je eine Schulgesundheitsfachkraft zu etablieren.
Die Stadt Rathenow sucht für zwei ihrer Grundschulen, die Schule 'Friedrich-Ludwig-Jahn' und die Schule 'Am Weinberg', jeweils eine Schulgesundheitsfachkraft. Diese Fachkräfte sollen mit 30 Arbeitsstunden pro Woche die gesundheitliche Betreuung und Prävention vor Ort unterstützen. Das Projekt ist Teil des bundesweiten 'Startchancen-Programms', das Bildungschancen durch zusätzliche Ressourcen verbessern soll. Die Finanzierung erfolgt über entsprechende Förderrichtlinien des Landes Brandenburg.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB bei Vorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB_4.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Es gelten die gestzlichen Bestimmungen gem. § 56 VgV. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel ist es, mit dem Angebot der Schulgesundheitsfachkraft, mit einem Stundenumfang von 30 Arbeitsstunden je Woche, gemeinsam mit der Schule und dem Träger eine gesundheitsfördernde Lernumgebung zu schaffen. Dieses Angebot wird im Rahmen des Startchancen-Programms des BMBF und der daraus abgeleiteten Förderverfahren des Landes Brandenburg (Richtlinie Startchancen Säule II und III) geschaffen.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung