Bereitstellung von VS-nfD-zugelassenen mobilen Arbeitsplätzen

Was wird ausgeschrieben
Die Landespolizeidirektion Saarland sucht eine Lösung für mobile Arbeitsplätze, die eine sichere Verarbeitung und Speicherung von Daten mit dem Geheimhaltungsgrad VS-nfD ermöglichen. Die Geräte müssen eine BSI-Zulassung besitzen und sowohl eine lokale Offline-Bearbeitung als auch eine sichere VPN-Anbindung an das Polizeinetz gewährleisten. Es handelt sich um eine IT-Beschaffung für den polizeilichen Außendienst.
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Die Landespolizeidirektion beabsichtigt die Bereitstellung mobiler Arbeitsplätze inklusive der Möglichkeit zur Speicherung und Verarbeitung von VS-nfD-Daten (=Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) ohne die Einschränkungen der aktuell im Einsatz befindlichen VPN-Lösungen, die eine Übertragung und Speicherung auf den Endgeräten nicht ermöglicht. Mit der angestrebten VPN-Lösung sind die Geräte auch während des mobilen Einsatzes bei bestehender Netzwerkverbindung direkt in das Netz der Landespolizeidirektion zu integrieren (vollintegrierter Client). Die zum Einsatz kommende Lösung muss entsprechend den Vorgaben der Verschlusssachenanweisung zur Speicherung und Übertragung von VS-nfD eingestuften Inhalten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sein. Für den mobilen Einsatz ist es zwingend erforderlich, dass Inhalte unabhängig einer aktiven Netzwerkverbindung lokal vorgehalten und lokal zu bearbeiten sind (Festplattenverschlüsselungs-Komponente). Darüber hinaus muss die Übertragung von Daten über eine Internetverbindung möglich sein (VPN-Komponente).
Die Landespolizeidirektion Saarland plant die Anschaffung spezieller mobiler Arbeitsplätze für den Polizeidienst. Diese Geräte müssen in der Lage sein, vertrauliche Informationen (eingestuft als VS-nfD, also 'Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch') sicher zu speichern und zu verarbeiten. Eine Besonderheit ist, dass die Geräte auch ohne Internetverbindung lokal arbeiten können müssen, während sie bei bestehender Verbindung sicher in das interne Polizeinetzwerk eingebunden werden. Die Lösung erfordert eine offizielle Zulassung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um den hohen Sicherheitsanforderungen der Polizei zu entsprechen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landespolizeidirektion beabsichtigt die Bereitstellung mobiler Arbeitsplätze inklusive der Möglichkeit zur Speicherung und Verarbeitung von VS-nfD-Daten (=Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) ohne die Einschränkungen der aktuell im Einsatz befindlichen VPN-Lösungen, die eine Übertragung und Speicherung auf den Endgeräten nicht ermöglicht. Mit der angestrebten VPN-Lösung sind die Geräte auch während des mobilen Einsatzes bei bestehender Netzwerkverbindung direkt in das Netz der Landespolizeidirektion zu integrieren (vollintegrierter Client). Die zum Einsatz kommende Lösung muss entsprechend den Vorgaben der Verschlusssachenanweisung zur Speicherung und Übertragung von VS-nfD eingestuften Inhalten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sein. Für den mobilen Einsatz ist es zwingend erforderlich, dass Inhalte unabhängig einer aktiven Netzwerkverbindung lokal vorgehalten und lokal zu bearbeiten sind (Festplattenverschlüsselungs-Komponente). Darüber hinaus muss die Übertragung von Daten über eine Internetverbindung möglich sein (VPN-Komponente).
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert