TED·536939-2026·Schließt in 42 Tagen

Bereitstellung von Mobilfunkdienstleistungen für Sprach- und Datenkommunikation

Nordrhein-Westfalen
Lüdenscheid, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungMobilfunkTelekommunikationOeffentliche VerwaltungDatenkommunikationRahmenvertrag
Auftragswert
~€1.6M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Sept. 2026
42 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Märkische Kreis schreibt einen Rahmenvertrag für Mobilfunkdienstleistungen aus, der sowohl Sprach- als auch Datenkommunikation umfasst. Die Vertragslaufzeit beträgt 1080 Tage, was etwa drei Jahren entspricht. Der Auftrag richtet sich an Telekommunikationsanbieter, die eine sichere und wirtschaftliche Infrastruktur für die Kreisverwaltung bereitstellen können.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Es wird eine leistungsfähige, sichere und wirtschaftliche Mobilfunklösung gefordert, die Sprach- und Daten- Kommunikation umfasst.

VergabeHero-Einschätzung

Der Märkische Kreis sucht einen Anbieter für Mobilfunkdienste, um die Verwaltung mit moderner Sprach- und Datenkommunikation auszustatten. Es geht dabei um die Bereitstellung von Mobilfunktarifen und den zugehörigen technischen Dienstleistungen für die Mitarbeiter des Kreises. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren (1080 Tage). Interessierte Unternehmen müssen in der Lage sein, eine flächendeckende und sichere Netzabdeckung sowie entsprechende Serviceleistungen zu garantieren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Telekommunikationsdienstleistung - Mobilfunkkommunikation

s. Leistungsverzeichnis

CPV 64210000, 64212000, 64216000Frist 14. Sept. 20261080 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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