Bereitstellung und Betrieb von SIP-Trunks für den Deutschen Wetterdienst

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
  • Elektronische Informationsdienste (64216200)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
464668-2025
Verfahrensnummer
1f4774c5-7b16-46bc-bf0a-838abb9c951c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst mit Sitz in Offenbach am Main beschafft die Bereitstellung und den Betrieb von SIP-Trunks. SIP steht für Session Initiation Protocol und bezeichnet technische Verbindungen für die Übertragung von Telefonie über IP-Netze. Die Leistung wird in einem Los für die Region DE713 ausgeschrieben; Angebotsfrist ist der 22. Juli 2025 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Bereitstellung und der Betrieb von SIP-Trunks

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dienst-/Lieferleistung

    Dienst-, Lieferleistung gemäß Leistungsbeschreibung

    Frist: 22.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 (Eigenerklärung, Vordruck) Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes: Der _______vertrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-LF) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK, Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen. Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 erforderlich. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert/nicht nachgefordert*. * - zutreffendes auswählen, Text ggf. anpassen Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 (Eigenerklärung, Vordruck) Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes: Der _______vertrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-LF) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK, Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen. Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 erforderlich. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert/nicht nachgefordert*. * - zutreffendes auswählen, Text ggf. anpassen Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 658316-2025

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