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Lieferung von Alpha-, Beta- und Iod-Überwachungssystemen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.06.2026
CPV-Codes
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
392711-2026
Verfahrensnummer
567c20e3-e845-4fb4-ae82-8e2bf31cf6bc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst in Offenbach am Main beschafft Alpha-, Beta- und Iod-Überwachungssysteme; vorgesehen ist ein Systemlieferungsvertrag. Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026, weitere Angaben zu Stückzahl oder Lieferzeitraum sind nicht enthalten.

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Leistungsbeschreibung

Für die Lieferung von Alpha/Beta/Iod-Überwachungssystemen für den Deutschen Wetterdienst ist der Abschluss eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages vorgesehen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Alpha/Beta/Iod-Überwachungssystemen

    Für die Lieferung von Alpha/Beta/Iod-Überwachungssystemen für den Deutschen Wetterdienst ist der Abschluss eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages vorgesehen.

    Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) § 124 GWB Abs. 1 (Eigenerklärung, Vordruck) § 124 Abs. 2 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 123 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) § 124 GWB Abs. 1 (Eigenerklärung, Vordruck) § 124 Abs. 2 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 692732-2026

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