Telekommunikationsleistungen für den Mobilfunk
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.12.2023, 15:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- LWL-Haupt- und Personalabteilung
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.11.2023
- CPV-Codes
- Mobiltelefondienste (64212000)
- Bekanntmachung
- lwl.org
- Bekanntmachungsnummer
- 711786-2023
- Verfahrensnummer
- 711b25e4-160e-48b0-8d90-55f6b24509a7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die LWL-Haupt- und Personalabteilung in Münster beschafft Telekommunikationsleistungen für den Mobilfunk. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit Schwerpunkt auf Preis beziehungsweise Qualität und bezieht sich auf die Region Münster. Die Frist endet am 7. Dezember 2023 um 14:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Mobilfunk (Preis)
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Frist: 07.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Mobilfunkt (Qualität)
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Frist: 07.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.01.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 23254-2024
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