Telekommunikationsleistungen für den Mobilfunk

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.12.2023, 15:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.11.2023
CPV-Codes
Mobiltelefondienste (64212000)
Bekanntmachung
lwl.org
Bekanntmachungsnummer
711786-2023
Verfahrensnummer
711b25e4-160e-48b0-8d90-55f6b24509a7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die LWL-Haupt- und Personalabteilung in Münster beschafft Telekommunikationsleistungen für den Mobilfunk. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit Schwerpunkt auf Preis beziehungsweise Qualität und bezieht sich auf die Region Münster. Die Frist endet am 7. Dezember 2023 um 14:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Mobilfunk (Preis)

    Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk

    Frist: 07.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Mobilfunkt (Qualität)

    Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk

    Frist: 07.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.01.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 23254-2024

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