Bereitstellung und Betrieb von Debitkarten für Leistungsempfänger
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von physischen sowie optional virtuellen Debitkarten für rund 4.000 Leistungsempfangende aus. Der Auftrag umfasst zudem die Bereitstellung einer Webanwendung, eines Online-Portals sowie einer App inklusive Support-Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Beschaffungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen für Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung von physischen, optional zusätzlich auch virtuellen Debitkarten für ca. 4.000 Leistungsempfangende +Webanwendung/OnlinePortal/App inkl. Betriebsservices und Support.
Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Dienstleister für die Einführung und den Betrieb eines Debitkarten-Systems für etwa 4.000 Leistungsempfänger. Neben den physischen Karten können auch virtuelle Karten bereitgestellt werden, die durch eine begleitende App, ein Online-Portal und eine Webanwendung ergänzt werden. Der Auftragnehmer übernimmt dabei den gesamten technischen Betrieb sowie den Support für die Nutzer. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von rund vier Jahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Angabe zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe mittels Vordrucken D.6 und D.2
- Übermittlung von Daten für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß WRegG
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k der EU-Verordnung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffungsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen für Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung von physischen, optional zusätzlich auch virtuellen Debitkarten für ca. 4.000 Leistungsempfangende +Webanwendung/OnlinePortal/App inkl. Betriebsservices und Support. Während des Leistungszeitraums sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen, die den Anforderungen gemäß den Kapiteln 2 und 3 der Leistungsbeschreibung entsprechen: Gesamtsystem (nicht-optional): - Ausgabe von Debitkarten in Form von Consumer Debitcards • Bereitstellung und Betrieb physischer sowie virtueller Debitkarten (+ dazugehöriger Zahlungsinfrastruktur) für ca. viertausend (4.000) Kartennutzende, • Bundesweiter Versand von Karten in Paketen mit Stückelungen von Einzelkarten an verschiedene Adressen. - Webanwendung für die Verwaltung der Karten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) und gemeinsamen Einrichtungen (gE) • Einrichtung und Bereitstellung einer Webanwendung für Mitarbeitende der BA und gE über den Browser inkl. Betriebsservices und Support. - Online-Portal und App für Kartennutzende • Bereitstellung eines Online Portals für Kartennutzende inkl. Betriebsservices und Support, • App (iOS und Android) für Kartennutzende um damit den "Kontostand" einsehen zu können und alle weiteren Funktionen nutzen zu können. Optional auch für die Nutzung der virtuellen Debitkarte inkl. Betriebsservices und Support. Sonstige nicht optionale Leistungen: - Qualifizierung/Qualifizierungsmaterial für Mitarbeitende der BA und der gE Optionale Leistungen: - Optionales Dienstleistungskontingent Für die Preisposition 1.3 "Debitkarten / Preis pro Karte" des Leistungsverzeichnisses wird eine Höchstmenge von 4.800 Debitkarten festgelegt. Diese Menge stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
reine Preiswertung
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung