Bereitstellung und Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems (LMS)

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesdruckerei GmbH schreibt die Bereitstellung und den Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems (LMS) aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1825 Tagen, was fünf Jahren entspricht. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und Qualität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung und der Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems (LMS).
Die Bundesdruckerei GmbH sucht einen Anbieter für ein cloudbasiertes Lernmanagementsystem, kurz LMS. Dabei handelt es sich um eine Softwareplattform, die zur Verwaltung, Durchführung und Dokumentation von digitalen Lernprozessen und Schulungen genutzt wird. Der Auftrag umfasst neben der Bereitstellung der Software auch deren laufenden Betrieb über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Entscheidung für den Auftragnehmer basiert zu 60 Prozent auf der Qualität des Systems und zu 40 Prozent auf dem Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: ECA-2026-045)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Vorlage Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Vorlage Bieterselbstauskunft
- Angabe zu Unternehmenssitz und Steuernummer
- Angabe zu gesetzlichen Vertretern und Gesellschaftern
- Angabe zu wirtschaftlich Berechtigten und Konzernstruktur
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung und der Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems (LMS). Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Kriterienkatalog (Anlage 2) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Angebotswertungspreis gem. Preisblatt
- quality60%
Qualität gem. Bewertungsmatrix zur Qualitätsbewertung
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung