Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform für AV-Inhalte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Westdeutscher Rundfunk
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen (92200000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 164452-2026
- Verfahrensnummer
- 60e31bbf-2cbe-45b3-a79e-fc1f8e28f170
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) schreibt die Bereitstellung und den Betrieb einer Content Delivery Network (CDN) Plattform für die ARD und die Deutsche Welle aus. Die Leistung umfasst die technische Infrastruktur zur Ausspielung von Audio- und Videoinhalten mittels Streaming und Download. Die Ausschreibung ist in zwei inhaltlich identische Lose unterteilt, wobei Bieter sich nur auf ein Los bewerben können.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet für die ARD und die Deutsche Welle in zwei Losen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.
Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.
Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Angebot muss die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet
- Die Lose 1 und 2 sind inhaltlich und wertmäßig identisch. Bei der Angebotsabgabe ist daher kein konkretes Los (Los 1 oder Los 2) auszuwählen; der Bieter kann sich nur auf ein Los bewerben. Für die Bewertung wird jeweils die Gesamtangebotsendsumme inkl. Umsatzsteuer zugrunde gelegt, die sich aus dem Angebotsformular für die gesamte Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis für das verbindliche Ausspielvolumen (A) von 2.500.000 TB. Angebote mit einem Preis oberhalb von 1,20 EUR/TB (zzgl. USt.) werden nicht berücksichtigt. Die Rangfolge der Angebote ergibt sich aus der Höhe der Gesamtangebotssumme (Z) inkl. Umsatzsteuer, zz. 19%. Die Zuordnung zu den Losen erfolgt entsprechend der Rangfolge der Angebote: - Los 1 wird dem Bieter mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt. - Los 2 wird dem Bieter mit der zweitniedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt. Das verbindliche Ausspielvolumen je Los beträgt 2.500.000 TB, beginnend mit dem 01.09.2026 bis zum 31.08.2028. Im Falle identischer Gesamtangebotsendsummen (Z) entscheidet die höhere Eignungsgüte der Referenz.
- 1 %
LOT-0002 · Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet
- Die Lose 1 und 2 sind inhaltlich und wertmäßig identisch. Bei der Angebotsabgabe ist daher kein konkretes Los (Los 1 oder Los 2) auszuwählen; der Bieter kann sich nur auf ein Los bewerben. Für die Bewertung wird jeweils die Gesamtangebotsendsumme inkl. Umsatzsteuer zugrunde gelegt, die sich aus dem Angebotsformular für die gesamte Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis für das verbindliche Ausspielvolumen (A) von 2.500.000 TB. Angebote mit einem Preis oberhalb von 1,20 EUR/TB (zzgl. USt.) werden nicht berücksichtigt. Die Rangfolge der Angebote ergibt sich aus der Höhe der Gesamtangebotssumme (Z) inkl. Umsatzsteuer, zz. 19%. Die Zuordnung zu den Losen erfolgt entsprechend der Rangfolge der Angebote: - Los 1 wird dem Bieter mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt. - Los 2 wird dem Bieter mit der zweitniedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt. Das verbindliche Ausspielvolumen je Los beträgt 2.500.000 TB, beginnend mit dem 01.09.2026 bis zum 31.08.2028. Im Falle identischer Gesamtangebotsendsummen (Z) entscheidet die höhere Eignungsgüte der Referenz.
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Das Angebot muss die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 398738-2026
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