Bereitstellung eines Testcrowd-Anbieters für eCommerce-Anwendungen

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen externen Testcrowd-Anbieter zur Qualitätssicherung ihrer eCommerce-Apps. Der Auftrag umfasst explorative Tests durch eine Crowd von Testern mit verschiedenen Endgeräten und Betriebssystemen über einen Zeitraum von 720 Tagen. Ziel ist die Sicherstellung der App-Qualität angesichts steigender Release-Zahlen und technischer Komplexität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Testcrowd-Anbieter für BVG eCommerce
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) möchten ihre digitalen Angebote, wie Apps und eCommerce-Plattformen, durch einen externen Testcrowd-Anbieter professionell prüfen lassen. Da die Anzahl der Software-Updates steigt und Nutzer auf einer Vielzahl unterschiedlicher Smartphones und Betriebssysteme unterwegs sind, soll eine externe Crowd von Testern die Anwendungen regelmäßig auf Fehler und Benutzerfreundlichkeit testen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren und legt einen starken Fokus auf Konzepte zu Datenschutz, Sicherheit und Reporting. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent auf Basis des Preises und zu 30 Prozent auf Basis der Qualität der eingereichten Testkonzepte.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung EU
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Nachweis über Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotAufgrund der höheren Anzahl an Releases und Apps sowie der zunehmenden Verbreitung unterschiedlicher Smartphones, Betriebssysteme und Systemkonfigurationen sowie der steigenden Komplexität der Apps möchte die BVG, neben der internen Qualitätssicherung, alle Apps und durch einen Testcrowd-Anbieter regelmäßig von Tester*innen mit unterschiedlichen Erfahrungslevels, Smartphones, Betriebssystemversionen explorativ testen lassen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
-Konzept Datenschutz -Konzept Testleistung -Konzept Reporting -Konzept Testing -Konzept Security-Tests
- price70%
Entscheidend sind die Preisangaben im Preisblatt.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung