TED·259778-2026·Schließt in 14 Tagen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Namborn

Gemeinde NambornNamborn, GermanyVeröffentlicht 16. Apr. 2026
Auftragswert
~€12M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Juni 2026
14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Namborn vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken). Der Vertrag läuft über 2520 Tage (ca. 7 Jahre) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Vergabeverfahren erfolgt als offenes Verfahren unterhalb des EU-Schwellenwerts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Namborn im Saarland vergibt einen Konzessionsvertrag für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten. Der Vertrag läuft über sieben Jahre und wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben – das heißt, der Konzessionsnehmer baut und betreibt das Netz auf eigene Rechnung, und die Gemeinde schließt die Finanzierungslücke zwischen den Kosten und den zu erwartenden Einnahmen durch Fördermittel des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) und des Saarlandes. Bewerber müssen Telekommunikationsunternehmen sein und ein vollständiges technisches Konzept mit Netzplanung einreichen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke, zusätzlich werden die Bauzeit und die Qualität des technischen Konzepts bewertet.

TelecommunicationsIT ServicesConstructionGovernmentTelecommunicationsHealthcareBroadband InfrastructureGigabit NetworkTelecommunicationsRural ConnectivityPublic ConcessionFiber DeploymentEconomic Gap Model
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Telekommunikationsunternehmen (TKU) als Bieter
  • Eignungsnachweis nach §§ 123, 124 GWB
  • Technisches Konzept und Netzplanung (GIS NB)
  • Wirtschaftlichkeitslückenformblatt
  • Eigenleistungen und alternative Verlegemethoden (Trenching) zulässig
  • Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Erstangebot abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMEST/documents

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.

CPV 64210000, 32571000, 32412000Frist 12. Juni 20262520 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • cost

    Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (72). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,2 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 7 zur Vergabeunterlage) darzulegen.

    72%
  • quality

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (5). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.

    5%
  • quality

    Bewertet wird die Qualität, Plausibilität und Konsistent des technischen Angebots: Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, technisches Konzept und Netzplanung (gem. GIS NB) müssen im Angebot enthalten sein sowie nachvollziehbar und konsistent das angebotene Netz darstellen. Insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen müssen über das Gesamtangebot konsistent und nachvollziehbar sein. - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor. (18 Punkte) - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (12 Punkte) - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nur in Teilen konsistent, plausibel und nachvollzieh-bar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (6 Punkte) - Technisches Konzept, Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind unvollständig oder nicht vorhanden. Es bestehen Zweifel an der geplanten Projektumsetzung. (0 Punkte)

    18%
  • quality

    Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 2. Spiegelstrich der Vergabeunterlage). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link