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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Breitbanddienste in unterversorgten Gebieten

Stadt TaunussteinTaunusstein, GermanyVeröffentlicht 11. Mai 2026
Auftragswert
~€8.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Juni 2026
14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Taunusstein vergibt einen Konzessionsvertrag zum Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Glasfasernetzes in unterversorgten Stadtgebieten. Der Auftrag umfasst den Netzbau, den Betrieb sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen über eine Laufzeit von 2520 Tagen. Die Finanzierung erfolgt maßgeblich über staatliche Fördermittel, die die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Baukosten und Einnahmen schließen. Die Vergabe bewertet primär den benötigten Förderbetrag sowie technische Qualität und Umsetzungszeit.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Taunusstein (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. D. V. 10. steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMF95/documents heruntergeladen werden können.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Taunusstein sucht einen Partner für den Aufbau und Betrieb eines schnellen Glasfasernetzes in bisher schlecht versorgten Stadtgebieten. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur zu modernisieren und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu steigern. Der ausgewählte Anbieter baut das Netz, betreibt es und bietet Internetdienste an, wobei die Stadt die fehlende Wirtschaftlichkeit durch staatliche Fördermittel und eigene Zuschüsse ausgleicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 2520 Tage, also rund sieben Jahre, und die Vergabe bewertet primär den benötigten Förderbetrag sowie die technische Qualität.

IT-DienstleistungenTelekommunikationInfrastrukturÖffentliche VerwaltungKommunalverwaltungInfrastrukturGigabitausbauGlasfasernetzTelekommunikationOeffentliche VerwaltungInfrastrukturKonzessionsvertragDigitalisierung
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Ausschlussgründe nach GWB
  • Technische Eignung für Netzbau und -betrieb
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Ausfüllen des Wirtschaftlichkeitslückenformblatts
  • Bereitschaft zur Nutzung alternativer Verlegemethoden

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMF95/documents.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Taunusstein: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Taunusstein im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.

CPV 64210000, 32571000, 324120002520 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • cost

    Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.

    75%
  • quality

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.

    10%
  • quality

    Bewertet werden die Qualität, Plausibilität und Konsistenz des technischen Angebots: Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, Angaben zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandinfrastruktur (technisches Konzept) und Netzplanung müssen im Angebot enthalten sein sowie nachvollziehbar und konsistent das angebotene Netz darstellen. Insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen müssen über das Gesamtangebot konsistent und nachvollziehbar sein. - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor. (10 Punkte) - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch geringe Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (5 Punkte) - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nur in Teilen konsistent, plausibel und nachvollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung größere Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (2,5 Punkte) - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nicht konsistent, plausibel und nachvollziehbar oder unvollständig; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (0 Punkte)

    10%
  • quality

    Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Ziff. C. IV. 2. b) der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link