Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Telekom Deutschland GmbH
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
1. Juli 2026
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Breitband-Telekommunikationsdienste

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Herford schreibt den Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten (sogenannte 'dunkelgraue Flecken') aus. Das Projekt wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in fünf Losen für verschiedene Kommunen umgesetzt. Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Herford im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter LINK ERGÄNZEN) genügen müssen.
Der Kreis Herford sucht Telekommunikationsunternehmen für den Ausbau und Betrieb eines schnellen Glasfasernetzes in unterversorgten Gebieten. Das Projekt ist in fünf Lose unterteilt, die sich auf die Städte Bünde, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne und Rödinghausen verteilen. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur für Haushalte und Unternehmen zu verbessern, wobei die Finanzierung über das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgt – hierbei übernimmt der Staat einen Teil der Kosten, die ein privater Anbieter allein nicht wirtschaftlich decken könnte. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem zweistufigen Verfahren bewerben, das mit einem Teilnahmewettbewerb beginnt.
Aufteilung in Lose
5 LoteDer Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29).
Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29).
Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29).
Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29).
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Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Telekom Deutschland GmbH · €0k