Ausbau eines Gigabit-Breitbandnetzes in Rosbach vor der Höhe
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Rosbach vor der Höhe schreibt den Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes für unterversorgte Adressen im Rahmen des Lückenschluss-Programms aus. Das Projekt wird über das Wirtschaftlichkeitslückenmodell finanziert und umfasst eine Laufzeit von ca. sieben Jahren. Angebote mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von über 1.000.000 EUR werden ausgeschlossen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Rosbach vor der Höhe (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 zur sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5JUA/documents heruntergeladen werden können.
Die Stadt Rosbach vor der Höhe sucht einen Telekommunikationsanbieter für den Ausbau und Betrieb eines leistungsfähigen Glasfasernetzes, um sogenannte 'dunkelgraue Flecken' – also unterversorgte Gebiete – mit Gigabit-Internet zu versorgen. Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert, wobei der Anbieter die Wirtschaftlichkeitslücke decken muss, also den Betrag, der über die Einnahmen nicht gedeckt werden kann. Die Stadt hat eine Obergrenze von einer Million Euro für diese Lücke festgelegt. Das Verfahren ist einstufig, das heißt, es gibt keinen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, und die Stadt behält sich vor, direkt nach dem Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Vorlage eines Konzepts zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung
- Nachweis der Eignung gemäß Vergabeunterlagen Ziff. 5 e) bb) (2)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Erstangebot abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5JUA/documents.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- cost55%
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 7 zur Vergabeunterlage) darzulegen.
- quality20%
Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt 5 e) bb) (3), 4. Spiegelstrich der Vergabeunterlage aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt wird stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden. Notenwert "sehr gut" - 20 Punkte: • Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. „Mittelbereitstellung“), abgestimmt. • Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft. • Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt. Notenwert "gut" - 16 Punkte: • Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein. • Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten. Notenwert "befriedigend" - 12 Punkte: • Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben. • Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt. Notenwert "ausreichend" - 8 Punkte: • Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt. • Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben. Notenwert "mangelhaft" - 4 Punkte: • Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum. • Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt. Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte: • Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt. • Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
- quality15%
Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahekommt, wird positiv bewertet. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) zu dem Zeitpunkt auszugehen, der ausweislich des Portals des Projektträgers des Bundesfördermittelgebers prognostiziert ist; dies ist der 14.09.2025. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 6 zur Vergabeunterlage) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
- cost5%
Mit dem Angebot ist anzugeben, ob und wie viele andere Anbieter, welche die unter Abschnitt 5 e) bb) (3), 6. Spiegelstrich der Vergabeunterlage geforderten Endkundenprodukte zu erschwinglichen Preisen anbieten und mit welchen also entsprechende Wholesale-/ Kooperationsverträge bestehen, seitens der Endkunden ausgewählt werden können. Die Wholesale-/ Kooperationsverträge bzw. das Angebot der Endkundenprodukte durch den/ die Wholebuyer muss mindestens in den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zur Verfügung stehen. Die Wholebuyer sind in dem Angebot zu benennen. Außerdem sind diesbezügliche Angaben auch im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 13 zur Vergabeunterlage) zu machen. - Es wird zugesichert, dass mehr als zwei andere Wholebuyer ausgewählt werden können, welche die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 6. Spiegelstrich der Vergabeunterlage) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten (5 Punkte). - Es wird zugesichert, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 6. Spiegelstrich der Vergabeunterlage) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (2,5 Punkte). - Es kann nicht zugesichert werden, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 6. Spiegelstrich der Vergabeunterlage) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann ( 0 Punkte).
- quality5%
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 2. Spiegelstrich der Vergabeunterlage). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung