Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: GlasfaserPlus GmbH
Auftragswert
€5.5M
Zuschlag am
19. Dez. 2025
Ausbau eines Gigabit-Breitbandnetzes in der Gemeinde Nonnweiler

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Nonnweiler schreibt den Ausbau eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten aus. Das Projekt erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell und wird durch Bundes- und Landesmittel kofinanziert. Der Auftrag umfasst den Netzaufbau sowie den Betrieb der Telekommunikationsdienste über einen Zeitraum von ca. sieben Jahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Nonnweiler (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Der Konzessionsgeber hat des Weiteren eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und vorläufig bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Die Gemeinde Nonnweiler sucht einen Partner für den Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes, um unterversorgte Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Dabei wird das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell angewendet: Die Gemeinde zahlt einen Zuschuss, um die Differenz zwischen den hohen Baukosten und den erwarteten Einnahmen des Anbieters auszugleichen. Das Projekt wird durch Förderprogramme des Bundes und des Saarlandes unterstützt. Der ausgewählte Anbieter ist für den Aufbau und den anschließenden Betrieb der Telekommunikationsdienste verantwortlich.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality10%
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verblei-benden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von Begleitdokument zur Bekanntmachung, Gemeinde Mettlach, Stand: 11.03.2025 19 z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
- cost65%
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Ange-boten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschrei-bung) darzulegen.
- quality5%
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung). - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Up-stream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Dez. 2025Zuschlag erteiltZuschlag an GlasfaserPlus GmbH · €5.5M