Bereitstellung einer On-Premise Datensicherungssoftware

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesdruckerei GmbH schreibt die Beschaffung einer skalierbaren On-Premise Datensicherungssoftware in zwei Losen aus. Der Auftrag umfasst sowohl die Softwarelizenzen als auch spezifische Subscriptions für den Betrieb der Plattform. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen.
Die Bundesdruckerei GmbH sucht einen Anbieter für eine leistungsfähige Software zur Datensicherung, die direkt im eigenen Rechenzentrum (On-Premise) betrieben wird. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst die allgemeine Datensicherungssoftware, während Los 2 spezifische Abonnements (Subscriptions) für die Plattform 'Rubrik' beinhaltet. Ziel ist es, eine sichere und skalierbare Infrastruktur für die Datensicherung zu gewährleisten. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Selbstauskünfte zu Unternehmensstruktur und wirtschaftlichen Hintergründen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Ausgefülltes Formblatt Bieterselbstauskunft
- Angaben zu Unternehmenssitz und Steuernummer
- Angaben zu gesetzlichen Vertretern und Gesellschaftern
- Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Konzernstruktur
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Sämtliche Unterlagen, inkl. Eignungsnachweise, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, eventuell fehlende Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nachzufordern.
Aufteilung in Lose
2 LoteGegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage "II.11 Anl10 Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG" zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage "II.11 Anl10 Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG" zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price60%
Angebotswertungspreis
- quality40%
Qualität gemäß Bewertungsmatrix
- price100%
Angebotswertungspreis
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung