TED·517679-2026·Schließt in 30 Tagen

Bereitstellung, Betrieb und Wartung eines Common Use Passenger Processing Systems (CUPPS)

Brandenburg
Berlin, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwareentwicklungÖffentliche VerwaltungLuftfahrtFlughafenIt InfrastrukturSoftware EntwicklungWartung Und SupportLuftfahrtSystemintegration
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH schreibt die Bereitstellung, den Aufbau und den Betrieb eines Common Use Passenger Processing Systems (CUPPS) gemäß IATA-Standard aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Hard- und Softwarekomponenten sowie umfassende Wartungs- und Supportleistungen inklusive Hotline und Airline-Anbindung. Die Vertragslaufzeit ist auf maximal acht Jahre angelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Common Use Passenger Processing Systems ("CUPPS") gemäß IATA RP 1797 inkl. Bereitstellung aller Hard- und Softwarekomponenten, Betrieb, Wartung und Service inkl. Hotline und Anbindung der Airlines

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen Berlin Brandenburg sucht einen Dienstleister für ein sogenanntes Common Use Passenger Processing System (CUPPS). Dabei handelt es sich um eine standardisierte IT-Plattform, die es verschiedenen Fluggesellschaften ermöglicht, ihre eigenen Abfertigungssysteme an den Check-in-Schaltern und Gates des Flughafens flexibel zu nutzen. Der Auftrag umfasst neben der technischen Bereitstellung der Hard- und Software auch den laufenden Betrieb, die Wartung sowie einen technischen Support (Hotline). Das System muss den internationalen IATA-Standard RP 1797 erfüllen und eine direkte Anbindung an die Abfertigungssysteme der Airlines gewährleisten. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von bis zu acht Jahren ausgelegt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
  • Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit
  • Nachweis der Eignung bei Einsatz von Nachunternehmern
  • Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Formblatt "Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit _DE 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Common Use Passenger Processing Systems (CUPPS) inklusive Wartung und Support

Bei der zu erbringenden Leistung handelt es sich um ein System zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Common Use Passenger Processing Systems ("CUPPS") gemäß IATA RP 1797 inkl. Bereitstellung aller Hard- und Softwarekomponenten, Betrieb, Wartung und Service inkl. Hotline (First-, Second- und Third-Level Support) und Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines, mit einer Laufzeit von maximal acht Jahren. Die Schätzmengen sind dem Dokument EA-2026-0120_Mengenplanung zu entnehmen. Die Höchstmenge ist gleich Schätzmenge +10%.

CPV 302100002880 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    1.1. Phasenplan 1.2. Vernetzter Ablauf- und Zeitplan 1.3. Projektorganisation 1.4. Projektrisiken

    7%
  • quality

    2.1. Site Administration 2.2. Asset Management 2.3. Helpdesk 2.4. Field Service 2.5. Konzept zur Verfügbarkeit kritischer Komponenten/ Funktionen 2.6. Änderungsmanagement

    12%
  • quality

    3.1. Produktvorstellung 3.2. Netzwerkplanung 3.3. Arbeitsplatzplanung 3.4. Schutzmechanismen 3.5. Gerätespezifikation 3.6. Raumanforderungen

    6%
  • quality

    4.1. Technische und funktionale Abnahmetests 4.2. Beispielhafte Beschreibung von Testszenarien

    3%
  • quality

    Schulungskonzept

    2%
  • price

    Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte /Preis Bieter XY

    70%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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