Bereitstellung, Betrieb und Wartung eines Baggage Reconciliation Systems (BRS)

Was wird ausgeschrieben
Der Flughafen Berlin Brandenburg sucht einen Dienstleister für die Implementierung und den langfristigen Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) zur automatisierten Gepäcknachverfolgung gemäß IATA-Standard 753. Der Auftrag umfasst die technische Einrichtung, den laufenden Support sowie die Wartung im Rahmen eines Full-Service-Mietvertrags über eine Laufzeit von etwa acht Jahren. Ziel ist die Optimierung der Gepäckabfertigungsprozesse und die Erhöhung der Sicherheit am Flughafen BER.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems ("BRS") inklusive Wartung und Support zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (IATA Res 753) am Flughafen BER im Rahmen eines Full-Service Mietvertrages.
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) schreibt den Betrieb eines sogenannten Baggage Reconciliation Systems (BRS) aus. Dabei handelt es sich um eine Softwarelösung, die Gepäckstücke automatisch mit den Passagierdaten abgleicht und so die Nachverfolgung von Koffern gemäß internationaler Luftfahrtstandards (IATA Resolution 753) sicherstellt. Der Dienstleister übernimmt dabei nicht nur die technische Einrichtung, sondern auch die laufende Wartung und den Support als Full-Service-Mietmodell über einen Zeitraum von rund acht Jahren. Das System ist essenziell für die effiziente Gepäckabfertigung der Airlines und Handling Agents am Flughafen. Die Vergabe erfolgt primär über den Preis, wobei technische Konzepte und die Projektorganisation ebenfalls in die Bewertung einfließen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur Selbstreinigung bei vorliegenden Ausschlussgründen
- Eigenerklärung gem. EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit
- Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Formblatt "Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit _DE 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Aufteilung in Lose
1 LotBei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um die Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Systems zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (gemäß IATA Res753) am Flughafen BER inklusive Wartung und Support. Neben dem Sicherheitsaspekt soll auch eine Optimierung der Gepäckabfertigungsprozesse erreicht werden. Das BRS steht den Airlines bzw. Handling Agents für die Gepäckabfertigung zur Verfügung. Der Betrieb des Gesamtsystems wird für maximal acht Jahre sichergestellt. Die Schätzmengen sind dem Dokument EA-2026-0152_Mengenplanung zu entnehmen. Die Höchstmenge ist gleich Schätzmenge +10%.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality7%
1.1. Phasenplan 1.2. Vernetzter Ablauf- und Zeitplan 1.3. Projektorganisation 1.4. Projektrisiken
- quality12%
2.1. Site Administration 2.2. Asset Management 2.3. Helpdesk 2.4. Field Service 2.5. Konzept zur Verfügbarkeit kritischer Komponenten/ Funktionen 2.6. Änderungsmanagement
- quality6%
3.1. Produktvorstellung 3.2. Netzwerkplanung 3.3. Arbeitsplatzplanung 3.4. Schutzmechanismen 3.5. Gerätespezifikation 3.6. Raumanforderungen
- quality3%
4.1. Technische und funktionale Abnahmetests 4.2. Beispielhafte Beschreibung von Testszenarien
- quality2%
Schulungskonzept
- price70%
Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte / Preis Bieter XY
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung