Rahmenvereinbarung für ein telefonisches psychosoziales Beratungstelefon
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung für die telefonische psychosoziale Betreuung von Betroffenen im Namen des Bundesopferbeauftragten aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren mit Verlängerungsoptionen auf bis zu sechs Jahre. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 4.800 Beratungsstunden.
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Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur telefonischen psychosozialen Betreuung von Betroffenen im Namen des Bundesopferbeauftragten von drei Jahren mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum Ablauf von sechs Jahren. Abweichend von der Höchstmenge (= 7.200 Beratungsstunden) wird von folgender geschätzten Abnahme ausgegangen: 4.800 Beratungsstunden
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sucht einen Dienstleister für ein Beratungstelefon, das psychosoziale Unterstützung für Betroffene im Auftrag des Bundesopferbeauftragten bietet. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren, die optional um jeweils ein Jahr auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden kann. Geplant ist die Abnahme von insgesamt 4.800 Beratungsstunden, wobei eine Höchstmenge von 7.200 Stunden festgelegt wurde. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der psychosozialen Betreuung mitbringen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur telefonischen psychosozialen Betreuung von Betroffenen im Namen des Bundesopferbeauftragten von drei Jahren mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum Ablauf von sechs Jahren.
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert