Beratungsleistungen zur Rettungsdienst-Gebührenkalkulation und Defizitaufarbeitung

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Prignitz schreibt Beratungsleistungen für die Kalkulation von Rettungsdienstgebühren sowie die Aufarbeitung finanzieller Defizite aus den Jahren 2022 bis 2024 aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung von vier Plankostenrechnungen inklusive Betriebskostenabrechnungen sowie die rechtliche Beratung zur Gebührenstruktur. Die Laufzeit erstreckt sich über einen mehrjährigen Zeitraum.
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Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz
Der Landkreis Prignitz sucht externe Unterstützung für die finanzielle Planung und rechtliche Absicherung seines Rettungsdienstes. Konkret geht es darum, die Gebühren für den Rettungsdienst für die kommenden Jahre zu kalkulieren und bestehende finanzielle Defizite aus den Jahren 2022 bis 2024 aufzuarbeiten, die unter anderem durch sogenannte Fehleinsätze entstanden sind. Der Dienstleister soll dabei helfen, eine rechtssichere Gebührenstruktur zu etablieren und die Betriebskostenabrechnungen zu erstellen. Da es sich um ein hochspezialisiertes Beratungsmandat im Bereich der öffentlichen Verwaltung handelt, ist eine fundierte Expertise im kommunalen Abgabenrecht und Rettungsdienstwesen erforderlich.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Prignitz beabsichtigt, externe fachliche Unterstützung für folgende Leistungen zu vergeben: 1. Begleitung und Erstellung der nächsten vier Rettungsdienstgebührenkalkulationen (Plankostenrechnung inklusive Betriebskostenabrechnung) 2. Analyse und Aufarbeitung finanzieller Defizite aus laufenden Normenkontrollverfahren der Jahre 2022-2024 zur sogenannten Fehleinsatzthematik inklusive einer Bereinigung 3. Beratung zur rechtssicheren und nachhaltigen Gebührenstruktur
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost25%
Die Bewertung der preislichen Kriterien erfolgt nach der linearen Interpolation von 0 bis 100 Punkte. Es wird der Preisabstand zwischen dem einfachen und dem zweifachen Angebotspreis des günstigsten wertbaren Angebots linear berechnet.
- quality75%
Fachliche Qualität des Konzepts: 75 % Das Zuschlagskriterium "Fachliche Qualität des Konzepts" wird anhand der nachfolgend aufgeführten Unterkriterien bewertet: a) Fachliche Qualität und Verständlichkeit des Angebotskonzepts (Gewichtung: 30 %) Bewertet werden insbesondere die Nachvollziehbarkeit, Struktur, fachliche Tiefe sowie die Angemessenheit der vorgeschlagenen Vorgehensweise. b) Methodik und Herangehensweise (Gewichtung: 30 %) Bewertet wird die Eignung der vorgeschlagenen Methoden zur Zielerreichung, einschließlich Innovationsgehalt und Praxistauglichkeit. c) Qualitätssicherung und Projektorganisation (Gewichtung: 15 %) Bewertet werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungserbringung, interne Kontrollmechanismen sowie die Organisation des Projektablaufs. Die Bewertung der qualitativen Kriterien erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten je Unterkriterium: 0 Punkte = ungenügend 1 Punkt = mangelhaft 2 Punkte = ausreichend 3 Punkte = befriedigend 4 Punkte = gut 5 Punkte = sehr gut Die erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die maximale Punktzahl im Kriterium "Fachliche Qualität des Konzepts" beträgt 75 Punkte. Die Bieter haben ein Konzept einzureichen, das die vorgenannten Aspekte nachvollziehbar und prüffähig darstellt.
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung