TED·414165-2026

Beratungs- und Planungsleistungen zur Kostenplanung für Bauprojekte

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
IT- und BeratungsdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenKostenplanungBauprojektmanagementWirtschaftlichkeitsanalyseRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungBauberatung
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
-21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Tempelhof Projekt GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen zur Kostenplanung aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Kostenrahmen, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Kostenberichten für Bauprojekte im EU-Oberschwellenbereich. Die Laufzeit ist auf 3600 Tage angelegt, bei einem geschätzten Gesamtwert von maximal 1.000.000 Euro netto.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen für die Kostenplanung im EU Oberschwellenbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt max. 1.000.000 netto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieser Beratungsleistung ist die fachgerechte Erstellung von Kostenrahmen, -schätzungen, -berechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen im Rahmen von Machbarkeitsstudien, und Planungskonzepten für Bauprojekte. Die Leistungen umfassen die Bewertung verschiedener Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten, die Identifikation von Kostentreibern und -risiken sowie die Erstellung eines transparenten Kostenberichts als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren. Die Kostenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachplanern für Architektur und technische Gebäudeausrüstung.

VergabeHero-Einschätzung

Die Tempelhof Projekt GmbH sucht externe Unterstützung für die Kostenplanung bei verschiedenen Bauvorhaben. Dabei geht es darum, für Machbarkeitsstudien und Planungskonzepte verlässliche Kostenrahmen, Schätzungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen zu erstellen. Die beauftragten Experten bewerten dabei verschiedene Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten und arbeiten eng mit Architekten und Fachplanern für technische Gebäudeausrüstung zusammen. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren angelegt, wobei das Auftragsvolumen auf maximal eine Million Euro begrenzt ist.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis von Referenzen für Kostenplanung in denkmalgeschützten Gebäuden (Bauzeit 1900–1985)
  • Nachweis von Qualifikation und Anzahl der eingesetzten Kostenplaner
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß § 56 VgV zur Nachforderung von Unterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 56 VgV insbesondere: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beratungs- und Planungsleistungen zur Kostenplanung im Rahmen der Erstellung von Machbarkeitsstudien, Vor- und Entwurfsplanungen für die Bauteilentwicklung

Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen für die Kostenplanung im EU Oberschwellenbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt max. 1.000.000 netto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieser Beratungsleistung ist die fachgerechte Erstellung von Kostenrahmen, -schätzungen, -berechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen im Rahmen von Machbarkeitsstudien, und Planungskonzepten für Bauprojekte. Die Leistungen umfassen die Bewertung verschiedener Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten, die Identifikation von Kostentreibern und -risiken sowie die Erstellung eines transparenten Kostenberichts als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren. Die Kostenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachplanern für Architektur und technische Gebäudeausrüstung.

CPV 71000000Frist 13. Juli 20263600 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Stundensatz Projektleitung brutto in Euro Stundensatz Kostenplaner*in brutto in Euro

    30%
  • quality

    Anzahl und Qualifikation der Kostenplaner*Innen. Je nach Einzelabruf wird die Gewichtung der Expertise in den genannten Kostengruppen angepasst, da diese mit den konkreten Fragstellungen variieren wird.

    34%
  • quality

    Anzahl der vergleichbaren Referenzen in folgenden Referenzkategorien: 1) Kostenplanung in einem Projekt für ein denkmalgeschützte Gebäude, aus der genannten Bauzeit (1900–1985). 2) Kostenplanung in einem Projekt für ein denkmalgeschütztes Gebäude in den LPH 6-8. 3)Kostenplanung in einem Projekt für ein schadstoffbelastetes Gebäude. 4) Kostenplanung in einem Projekt im Bestand mit einer Lebenszykluskostenanalyse (Life Cycle Costing-LCC) 5) Kostenplanung in einem Projekt mit Fördermitteln des Bundes 6) Kostenplanung in einem Projekt mit weiteren Fördermitteln (Stiftungen etc.)

    36%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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