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Lieferung von Mobilfunkdetektionsgeräten für Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen

JC
Castrop-Rauxel, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
SicherheitstechnikBehördenbedarfÖffentliche VerwaltungJustizSicherheitstechnikJustizvollzugMobilfunkdetektionBehoerdenbedarfNrw
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug NRW schreibt die Lieferung von Mobilfunkdetektionsgeräten für verschiedene Justizvollzugsanstalten aus. Ziel ist die Unterbindung unerlaubter Handynutzung durch Inhaftierte. Der Leistungsbeginn ist für den 1. November 2026 vorgesehen.

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Belieferung diverser Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mobilfunkdetektionsgeräten ab dem 01.11.2026

VergabeHero-Einschätzung

Die Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen sucht nach Anbietern für mobile Mobilfunkdetektionsgeräte. Diese Geräte sollen in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes eingesetzt werden, um die unerlaubte Nutzung von Mobiltelefonen durch Inhaftierte zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Der Auftrag startet zum 1. November 2026 und richtet sich an Unternehmen, die spezialisierte Detektionstechnik für den Sicherheitsbereich liefern können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Belieferung diverser Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mobilfunkdetektionsgeräten ab dem 01.11.2026

In den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen werden mobile Mobilfunkdetektionsgeräte zur Vermeidung von unerwünschter Handynutzung der Inhaftierten benötigt.

CPV 32250000Frist 30. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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