Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
9. Jan. 2023
Vertragsanpassung Entsorgung von Isolatoren
Was wird ausgeschrieben
Die TenneT TSO GmbH erweitert das Auftragsvolumen für die Entsorgung von Isolatoren am Standort Bayreuth. Aufgrund von Mengenmehrungen in laufenden Projekten wird der bestehende Rahmenvertrag mit der Fred Stemmer GmbH angepasst. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und operativen Gründen nicht vorgesehen.
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Im Rahmen der Ausschreibung vom 16.09.2022 wurde ein Rahmenvertrag für Los 2 vergeben: • Los 2: Entsorgung von Isolatoren - Betriebszentrum Bayreuth an Fred Stemmer GmbH Durch die aufsummierten Mengenmehrungen in den Projekten sind weitere Leistungen notwendig geworden die vorher im ursprünglichen Auftrag (Volumenschätzung) nicht enthalten waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers in den einzelnen Projekten ist aus wirtschaftlichen und aus ablauftechnischer Sicht nicht sinnvoll. Die Anpassungen betreffen ausschließlich das Bestellvolumen; alle übrigen Vertragskonditionen bleiben unverändert. Die Vertragsänderungen erfolgen unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB.
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH erhöht das Auftragsvolumen für die Entsorgung von Isolatoren am Betriebszentrum in Bayreuth. Da in laufenden Projekten mehr Isolatoren anfallen als ursprünglich geschätzt, wird der bestehende Rahmenvertrag mit der Firma Fred Stemmer GmbH erweitert. Diese Anpassung erfolgt direkt mit dem bisherigen Dienstleister, da ein Wechsel des Anbieters aus wirtschaftlichen und ablauftechnischen Gründen nicht sinnvoll wäre. Es handelt sich hierbei um eine offizielle Bekanntmachung einer Vertragsänderung gemäß Vergaberecht.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen der Ausschreibung vom 16.09.2022 wurde ein Rahmenvertrag für Los 2 vergeben: • Los 2: Entsorgung von Isolatoren - Betriebszentrum Bayreuth an Fred Stemmer GmbH Durch die aufsummierten Mengenmehrungen in den Projekten sind weitere Leistungen notwendig geworden die vorher im ursprünglichen Auftrag (Volumenschätzung) nicht enthalten waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers in den einzelnen Projekten ist aus wirtschaftlichen und aus ablauftechnischer Sicht nicht sinnvoll. Die Anpassungen betreffen ausschließlich das Bestellvolumen; alle übrigen Vertragskonditionen bleiben unverändert. Die Vertragsänderungen erfolgen unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Jan. 2023Zuschlag erteilt