Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Niedersachsen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
11.600.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.03.2025
Bekanntmachungsnummer
144929-2025
Verfahrensnummer
b52f51d8-42f6-482b-b43d-271204bc9f6d
CPV-Codes
77200000 · Dienstleistungen in der Forstwirtschaft; 77230000 · Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft; 77231000 · Verwaltung in der ForstwirtschaftMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sucht ein Unternehmen zur Organisation und Durchführung von Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall in Niedersachsen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Vorhaltung des erforderlichen Personals und Materials sowie eine Rahmenvereinbarung; das jährliche Budget für diese Vorhaltung darf 400.000 Euro netto nicht überschreiten. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen, der geschätzte Gesamtwert beträgt 11,6 Millionen Euro, und Angebote müssen bis zum 14. April 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen

    Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Projekt/ Hintergrund: Ziel ist es, im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand in Niedersachsen die tierseuchenrechtlich gebotenen ASP Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich, landesweit einheitlich und auf hohem Niveau durchzuführen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beabsichtigt daher für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen im Ausbruchsfall für eine infizierte Zone gemäß Art. 3 Buchst. b der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, welche ggf. auch ein durch die für die Bekämpfung der ASP zuständigen kommunale Veterinärbehörde optional festzulegendes Kerngebiet im Sinne des § 14 Abs. 2a der Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) umfasst, einen Dienstleistungsvertrag sowie eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Einsatz in Niedersachsen abzuschließen. Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall von den für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörden (kommunale Veterinärbehörden), im Folgenden den Auftraggebern, mit der Organisation und Durchführung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Maßnahmen (Stufen 1 bis 3) oder Teilen davon beauftragt werden. Die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden als Auftraggeber sind somit berechtigt, Leistungen auf eigene Rechnung abzurufen. Um im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und Fachkompetenz aktiv werden zu können, hat der Auftragnehmer schon vor dem Ausbruchsfall entsprechende Vorhaltemaßnahmen (Material, Personal und Konzepte) zu treffen (Stufe 0). Bei der Auftragsdurchführung ist eine effiziente und unverzügliche Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Jägerschaft zu gewährleisten.

    Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Die preislichen Faktoren fließen mit insgesamt 40,00 % (max. 400 Punkte) in die Wertung ein, welche sich wie folgt zusammensetzen: A Pauschalpreis pro Jahr für die Vorhaltung, 40,00 % (max. 160 Punkte) (Pos. 1 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis pro Jahr erhält 160 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 144 Punkte von 160 möglichen Punkten. B: Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) 5,00 % (max. 20 Punkte) (Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) erhält 20 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 18 Punkte von 20 möglichen Punkten. C: Angebotssumme Block 1, 22,50 % (max. 90 Punkte) (Pos. 3 bis 5 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 1 erhält 90 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten. D: Angebotssumme Block 2, 22,50 % (max. 90 Punkte) (Pos. 6 bis 13 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 2 erhält 90 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten. E: Angebotssumme Block 3, 10,00 % (max. 40 Punkte) (Pos. 14 bis 20 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 3 erhält 40 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 36 Punkte von 40 möglichen Punkten.
Das Umsetzungskonzept fließt mit insgesamt 60,00 % (max. 600 Punkte) in die Wertung ein. Detaillierte Angaben zu diesem Zuschlagskriterium sind der Leistungsbeschreibung unter der Ziffer 1.17. "Umsetzungskonzept" sowie der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt durch eine dreiköpfige Jury. Jedes Jurymitglied nimmt eine Einzelbewertung vor. Im Anschluss wird ein Mittelwert aus den Einzelbewertungen gebildet, welcher maßgeblich für die Bewertung ist. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien A bis E werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Pauschalpreis (netto) pro Jahr für die Vorhaltung (Pos. 1 des Angebotsvordrucks) erteilt.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 360419-2025
Vergleichbare Verfahren61vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag156 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 12 Vergaben

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Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Erfüllungsorte

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