Unterstützende Dienstleistungen zur Tötung von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
2.035.000 EUR
Lose
3
Auftraggeber
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/TierseuchenkasseProfil ansehen
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.01.2026
Bekanntmachungsnummer
33915-2026
Verfahrensnummer
08820f82-f370-415d-b1a9-c589c3006d4e
CPV-Codes
85200000 · Dienstleistungen des Veterinärwesens

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Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg schreibt Dienstleistungen zur Tötung von Geflügel und Klauentieren im Falle von Tierseuchen aus. Der Auftrag ist in drei Lose für verschiedene Tierarten unterteilt und umfasst die Bereitstellung von Personal und technischer Ausrüstung. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse)

    Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus: a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf. Die Tötungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche in kürzester Zeit durchzuführen. Auf Einhaltung der Verschwiegenheit wird ausdrücklich verwiesen. Die Auswahl der Tötungsmethoden und Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen erfolgt durch die zuständige Behörde. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, alle im aktuell geltenden Tierschutzrecht festgelegten Methoden zur Tötung von Tieren sicher, schnell und tierschutzgerecht durchzuführen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass keine Tierseuchenerreger weder durch sein Personal noch durch den Tötungseinsatz in jeglicher Form weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere: - Wahl des Tötungsplatzes - Personalhygiene - Reinigung und Desinfektion der Tötungsgeräte und Tötungseinrichtungen, des Tötungsplatzes und der Fahrzeuge des Dienstleisters und der Entsorgungsfirma - Entsorgung des Verbrauchsmaterials und der Schutzbekleidung Unter dem Tötungsplatz wird ein im Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren befindlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Bei einer Tötung im Freiland (z.B. Weide) ist der Tötungsplatz auf die maximal nötige Fläche zu begrenzen. Je nach Lage und Anzahl der Ställe und der Anzahl der Tötungsmethoden können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Bei einer Stallbegasung gilt der Stall als Tötungsplatz. In diesem Fall zählt nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbringen aus dem Stall dazu. Der Auftragnehmer ist für eine sachgerechte Entsorgung seiner Verbrauchsmaterialien verantwortlich. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen: Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse. Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im An-schluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Dienstleistungsabruf durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 29.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Schweine

    Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus: a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf. Die Tötungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche in kürzester Zeit durchzuführen. Auf Einhaltung der Verschwiegenheit wird ausdrücklich verwiesen. Die Auswahl der Tötungsmethoden und Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen erfolgt durch die zuständige Behörde. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, alle im aktuell geltenden Tierschutzrecht festgelegten Methoden zur Tötung von Tieren sicher, schnell und tierschutzgerecht durchzuführen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass keine Tierseuchenerreger weder durch sein Personal noch durch den Tötungseinsatz in jeglicher Form weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere: - Wahl des Tötungsplatzes - Personalhygiene - Reinigung und Desinfektion der Tötungsgeräte und Tötungseinrichtungen, des Tötungsplatzes und der Fahrzeuge des Dienstleisters und der Entsorgungsfirma - Entsorgung des Verbrauchsmaterials und der Schutzbekleidung Unter dem Tötungsplatz wird ein im Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren befindlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Bei einer Tötung im Freiland (z.B. Weide) ist der Tötungsplatz auf die maximal nötige Fläche zu begrenzen. Je nach Lage und Anzahl der Ställe und der Anzahl der Tötungsmethoden können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Bei einer Stallbegasung gilt der Stall als Tötungsplatz. In diesem Fall zählt nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbringen aus dem Stall dazu. Der Auftragnehmer ist für eine sachgerechte Entsorgung seiner Verbrauchsmaterialien verantwortlich. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen: Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse. Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im An-schluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Dienstleistungsabruf durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 29.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 Rinder, Schafe, Ziegen

    Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus: a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf. Die Tötungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche in kürzester Zeit durchzuführen. Auf Einhaltung der Verschwiegenheit wird ausdrücklich verwiesen. Die Auswahl der Tötungsmethoden und Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen erfolgt durch die zuständige Behörde. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, alle im aktuell geltenden Tierschutzrecht festgelegten Methoden zur Tötung von Tieren sicher, schnell und tierschutzgerecht durchzuführen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass keine Tierseuchenerreger weder durch sein Personal noch durch den Tötungseinsatz in jeglicher Form weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere: - Wahl des Tötungsplatzes - Personalhygiene - Reinigung und Desinfektion der Tötungsgeräte und Tötungseinrichtungen, des Tötungsplatzes und der Fahrzeuge des Dienstleisters und der Entsorgungsfirma - Entsorgung des Verbrauchsmaterials und der Schutzbekleidung Unter dem Tötungsplatz wird ein im Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren befindlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Bei einer Tötung im Freiland (z.B. Weide) ist der Tötungsplatz auf die maximal nötige Fläche zu begrenzen. Je nach Lage und Anzahl der Ställe und der Anzahl der Tötungsmethoden können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Bei einer Stallbegasung gilt der Stall als Tötungsplatz. In diesem Fall zählt nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbringen aus dem Stall dazu. Der Auftragnehmer ist für eine sachgerechte Entsorgung seiner Verbrauchsmaterialien verantwortlich. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen: Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse. Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im An-schluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Dienstleistungsabruf durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 29.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

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Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse)

Der günstigste Bieter bekommt 100 Punkte. Das Angebot, welches fiktiv doppelt so hoch ist, wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird interpoliert und auf zwei Kommastellen gerundet. Das Angebot (je Los) gliedert sich in den Preis für Phase 1 und Phase 2. Der vorgegebene Maximalpreis für Phase 1 darf nicht überschritten werden Beide Phasen werden mit 50 % gewichtet. Sollten zwei oder mehrere Bieter gleichauf liegen, entscheidet der Preis in Phase 2. Sollten danach immer noch mehrere Bieter punktgleich liegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Skonti werden in der Bewertung nicht berücksichtigt, gehen aber in die Rahmenvereinbarung ein und müssen später bei Phase 2 in der Rechnungserstellung durch den Auftragnehmer berücksichtigt werden.
100 %

LOT-0002 · Los 2 Schweine

Der günstigste Bieter bekommt 100 Punkte. Das Angebot, welches fiktiv doppelt so hoch ist, wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird interpoliert und auf zwei Kommastellen gerundet. Das Angebot (je Los) gliedert sich in den Preis für Phase 1 und Phase 2. Der vorgegebene Maximalpreis für Phase 1 darf nicht überschritten werden Beide Phasen werden mit 50 % gewichtet. Sollten zwei oder mehrere Bieter gleichauf liegen, entscheidet der Preis in Phase 2. Sollten danach immer noch mehrere Bieter punktgleich liegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Skonti werden in der Bewertung nicht berücksichtigt, gehen aber in die Rahmenvereinbarung ein und müssen später bei Phase 2 in der Rechnungserstellung durch den Auftragnehmer berücksichtigt werden.
100 %

LOT-0003 · Los 3 Rinder, Schafe, Ziegen

Der günstigste Bieter bekommt 100 Punkte. Das Angebot, welches fiktiv doppelt so hoch ist, wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird interpoliert und auf zwei Kommastellen gerundet. Das Angebot (je Los) gliedert sich in den Preis für Phase 1 und Phase 2. Der vorgegebene Maximalpreis für Phase 1 darf nicht überschritten werden Beide Phasen werden mit 50 % gewichtet. Sollten zwei oder mehrere Bieter gleichauf liegen, entscheidet der Preis in Phase 2. Sollten danach immer noch mehrere Bieter punktgleich liegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Skonti werden in der Bewertung nicht berücksichtigt, gehen aber in die Rahmenvereinbarung ein und müssen später bei Phase 2 in der Rechnungserstellung durch den Auftragnehmer berücksichtigt werden.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 535823-2026
Vergleichbare Verfahren278vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag363 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 26 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
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Wer gewinnt solche Vergaben?

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TGTOP Gebäudereinigung Sachsen GmbH & Co. KGMoritzburg2010.07.2026116 Tsd. €steigend
BRBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KGBerlin2009.07.2026 - steigend
SGSecAnim GmbHLünen2008.07.2026501 Tsd. €steigend
FMForstunternehmen Michael WezelKleines Wiesental2007.07.20262,1 Mio. €steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Brandenburg (66) · Berlin (35) · Bayern (32) · Sachsen (20) · Nordrhein-Westfalen (19) · Baden-Württemberg (16)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Organisation und Durchführung biologischer und technischer Kadaversuchen in HessenTraining Center Retten und Helfen GmbH +1 weitereLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Wiesbaden, Deutschland
    24.07.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Fund-, Verwahr- und BeobachtungstierenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBehörde für Justiz und VerbraucherschutzHamburg, Deutschland
    17,6 Mio. €
    08.08.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Einfangen, Betreuung und Vermittlung von Fund-, herrenlosen und unterzubringenden TierenAuftragnehmer nicht veröffentlichtGemeinde PetersbergPetersberg, Deutschland
    24.06.2025noch 35 Monate03.09.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für tierschutzgerechte Tötung und Nachsorge in NutztierbeständenABICS GmbHLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-Wiesbaden, Deutschland
    14.02.2025noch 37 Monate31.10.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Abholung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte in Remscheid, Solingen und WuppertalAuftragnehmer nicht veröffentlichtStadt SolingenSolingen, Deutschland
    29.09.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Abholung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte in Remscheid, Solingen und WuppertalSecAnim GmbHStadt SolingenSolingen, Deutschland
    450 €
    23.03.2026noch 42 Monate31.03.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/Tierseuchenkasse

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 3 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
AGABICS GmbH127.05.2026 -
VGVetcon GmbH & Co KG127.05.2026 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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16.01.2026Unterstützende Dienstleistungen zur Tötung von Geflügel und Klauentieren im TierseuchenfallVergebenAGABICS GmbH +1 weitere2 Mio. €

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