Befristete Überlassung von Veeam-Produkten und zugehörigen Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.10.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
- CPV-Codes
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- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Lizenzverwaltungssoftwarepaket (48218000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 600895-2025
- Verfahrensnummer
- b3cfa229-0a43-4b68-af72-40438ed03b78
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bayerische Landeskriminalamt beschafft für den Freistaat Bayern die befristete Überlassung von Veeam-Produkten einschließlich zugehöriger Dienstleistungen. Grundlage ist ein Vertrag nach den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT), Typ B. Die Leistung ist für mehrere Regionen in Bayern vorgesehen; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2025 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren, einen EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B über eine befristete Überlassung von Veeam-Produkten entsprechend der Leistungsbeschreibung abzuschließen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Veeam Produkten sowie Dienstleistungen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren, einen EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B über eine befristete Überlassung von Veeam-Produkten entsprechend der Leistungsbeschreibung abzuschließen.
Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder feherhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und / oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV). Daneben kann die Vergabestelle in ihrem Ermessen bei Zweifeln über das Angebot oder die Eignung Aufklärung von dem betreffenden Bieter verlangen (§ 15 Abs. 5 S. 1 VgV); dabei sind Verhandlungen, insbesondere über Änderungen des Angebots oder der Preise, unzulässig (§ 15 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von Veeam Produkten sowie Dienstleistungen
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als wirtschaftlichstes Angebot wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis ausgewählt (100% Preis).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder feherhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und / oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV). Daneben kann die Vergabestelle in ihrem Ermessen bei Zweifeln über das Angebot oder die Eignung Aufklärung von dem betreffenden Bieter verlangen (§ 15 Abs. 5 S. 1 VgV); dabei sind Verhandlungen, insbesondere über Änderungen des Angebots oder der Preise, unzulässig (§ 15 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 735929-2025
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