Beförderungsdienstleistungen für Asylbewerber in Ingolstadt
Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Oberbayern schreibt Beförderungsdienstleistungen für die ANKER-Einrichtung MIK und die Dependance NBS in Ingolstadt aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeugs inklusive Fahrer für den Personentransport sowie Sonderfahrten. Die Vergabe erfolgt als ein Los mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der AG beauftragt den AN mit der Bereitstellung eines Beförderungsfahrzeuges mit Fahrer und der Durchführung von Fahrten zur Personenbeförderung von Asylbewerbern in der ANKER-Einrichtung „MIK“ und der Dependance „NBS" ggf. mit deren Gepäck, sowie mit Sonderfahrten.
Die Regierung von Oberbayern sucht einen Dienstleister für den Personentransport von Asylbewerbern zwischen der ANKER-Einrichtung MIK und der Dependance NBS in Ingolstadt. Der Auftrag beinhaltet die dauerhafte Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer sowie die Durchführung von Sonderfahrten, bei denen gegebenenfalls auch Gepäck befördert werden muss. Da der Zuschlag ausschließlich über den Preis erfolgt, ist eine effiziente Kalkulation der Betriebskosten entscheidend. Interessierte Unternehmen müssen neben den üblichen Eignungsnachweisen auch spezifische Erklärungen zur Einhaltung von EU-Sanktionen gegen Russland vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (EU 833/2014)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahltatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oderfakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. - Mit dem Angebot vorzulegen: "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen " Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfallaufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 desDokumentes"01.03_AllgemeineBewerbungsbedingungen" verwiesen.(Ausschlusskriterium)Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. - Mit dem Angebot vorzulegen:"03.2_Eigenerklärung RUS", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Unbedenklichkeitsbescheinigungen als Nachweis zu den §§ 123,124GWB - Auf Verlangender Zentralen Vergabestelle vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts als Kopie (vorzugsweise) inForm einer PDF-Datei.(Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt:) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) - Auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Sozialversicherungen(en) (Soweit eine Beitragspflicht besteht:) als Kopie(vorzugsweise) inForm einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) - Auf Verlangender Zentralen Vergabestelle vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Soweit Mitgliedschaft verpflichtend) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft als Kopie(vorzugsweise) in Form einer PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer AG beauftragt den AN mit der Bereitstellung eines Beförderungsfahrzeuges mit Fahrer und der Durchführung von Fahrten zur Personenbeförderung von Asylbewerbern in der ANKER-Einrichtung „MIK“ und der Dependance „NBS" ggf. mit deren Gepäck, sowie mit Sonderfahrten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung