Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
13. Juli 2026
Schülerbeförderung für Schulen in Oberhaching und Taufkirchen

Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt München schreibt die tägliche Schülerbeförderung zu drei weiterführenden Schulen in Oberhaching und Taufkirchen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst die morgendliche Hinfahrt sowie die Rückfahrten am Mittag und Nachmittag an Schultagen. Die Leistung erstreckt sich über die Gemeinden Straßlach-Dingharting und Oberhaching.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern des Gymnasiums Oberhaching (Kastanienallee 20, 82041 Oberhaching), der Realschule Deisenhofen (Ödenpullacher Straße 27, 82041 Oberhaching) und der Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen (Köglweg 102, 82024 Taufkirchen) morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den übrigen Haltepunkten. Bei den benannten Schulen handelt es sich jeweils um weiterführende Schulen. ----- Los 1 - Gymnasium Oberhaching und Realschule Deisenhofen - Orte/Gemeinden: Straßlach-Dingharting (Gemeindeteil: Holzhausen) und Oberhaching (Gemeindeteile: Jettenhausen, Kreuzpullach, Ödenpullach); Los 2 - Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen - Ort/Gemeinde: Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach, Ödenpullach)
Das Landratsamt München sucht einen Dienstleister für die tägliche Beförderung von Schülern zu drei weiterführenden Schulen: dem Gymnasium Oberhaching, der Realschule Deisenhofen und der Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen. Die Aufgabe umfasst die morgendliche Fahrt zur Schule sowie die Rückfahrten am Mittag und Nachmittag an allen Schultagen. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, die sich nach den jeweiligen Zielschulen und Einzugsgebieten in den Gemeinden Oberhaching und Straßlach-Dingharting richten. Neben dem Preis fließen auch Kriterien wie die Schulung des Personals, die Fahrzeugausstattung und Nachhaltigkeitsaspekte in die Bewertung ein.
Aufteilung in Lose
2 LoteDer Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los dreizehn (13) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los drei (3) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- price70%
Preis
- quality12%
Schulung des eingesetzten Fahrpersonals
- quality6%
Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge
- quality12%
Nachhaltigkeit
- price70%
Preis
- quality12%
Schulung des eingesetzten Fahrpersonals
- quality6%
Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge
- quality12%
Nachhaltigkeit
Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH · €0k