TED·295848-2026·Schließt in 4 Tagen

Schülerbeförderung Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und EinkaufMünchen, GermanyVeröffentlicht 29. Apr. 2026
Auftragswert
~€1.1M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt München schreibt die Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn aus. Der Auftrag umfasst die morgendliche Beförderung von verschiedenen Haltepunkten in den Gemeinden Grünwald, Straßlach-Dingharting, Sauerlach, Oberhaching und deren Ortsteilen zur Schule sowie die nachmittägliche Rückbeförderung an allen Schultagen (Montag bis Freitag). Der Auftrag ist in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 für die Route ab Grünwald und Los 2 für die Route ab Sauerlach. Die genaue Schülerzahl wird jeweils bis Ende August des Schuljahres mitgeteilt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schüler- und Schülerinnen des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und nachmittags von der Schule zurück in die Gemeinden/Orte. Bei dem Gymnasium der Benediktiner in Schäftlarn (Schule) handelt es sich um ein sprachliches Gymnasium im Haus 2 des Klosters Schäftlarn.- - - - - Los 1: Gemeinden/Orte - Grünwald, Straßlach-Dingharting, Straßlach-Dingharting/Hailafing Los 2: Gemeinden/Orte Sauerlach, Oberhaching, Oberhaching/Deisenhofen, Straßlach-Dingharting/Kleindingharting, Straßlach-Dingharting/Großdingharting

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt München vergibt die Schülerbeförderung für das Gymnasium der Benediktiner in Schäftlarn, ein sprachliches Gymnasium im Kloster Schäftlarn. Die Beförderung erfolgt an allen Schultagen (Montag bis Freitag) morgens von verschiedenen Haltepunkten in den Gemeinden Grünwald, Straßlach-Dingharting, Sauerlach und Oberhaching zur Schule und nachmittags zurück. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 deckt die Route über Grünwald ab, Los 2 die Route über Sauerlach. Die genaue Schülerzahl wird jeweils zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Bewerber müssen standardmäßige Eignungsnachweise nach GWB §§ 123 und 124 vorlegen (keine Ausschlussgründe, Unbedenklichkeitsbescheinigungen). Die Zuschlagskriterien sind zu 70 % der Preis und zu 30 % qualitative Kriterien wie Fahrerschulung, Fahrzeugausstattung und Nachhaltigkeit.

Transportation ServicesPublic ServicesGovernmentEducationTransportationSchool TransportPublic TransportBus ServicesPublic Sector ServicesLocal GovernmentEducationMunich
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt erforderlich)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) - - - - - Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als Eigenerklärung abzugeben. Für die Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung": https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f40-eu Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn - ab Grünwald

Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV 60130000Frist 2. Juni 2026
LOT-0002Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn - ab Sauerlach

Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV 60130000Frist 2. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

8 Kriterien
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Schulung des eingesetzten Fahrpersonals

    12%
  • quality

    Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge

    6%
  • quality

    Nachhaltigkeit

    12%
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Schulung des eingesetzten Fahrpersonals

    12%
  • quality

    Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge

    6%
  • quality

    Nachhaltigkeit

    12%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link