Beförderung von behinderten Beschäftigten der Werkstätten in Weinheim und Mannheim
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu Werkstätten in Weinheim und Mannheim in 12 Losen aus. Der Vertrag beginnt am 01.10.2026 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf rund 2,35 Millionen Euro.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Werkstätten in Weinheim und Mannheim (12 Lose)
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht einen Dienstleister für die tägliche Beförderung von Menschen mit Behinderung zu ihren Werkstätten in Weinheim und Mannheim. Die Ausschreibung ist in 12 einzelne Lose unterteilt, die sich nach den spezifischen Anforderungen an die Fahrzeuge und Begleitpersonen unterscheiden, etwa für Rollstuhlfahrer oder Personen mit besonderem Betreuungsbedarf. Der Vertrag läuft zunächst für ein Jahr ab Oktober 2026, kann jedoch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Lose bewerben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Bestätigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitnehmer
- Bestätigung über das Fehlen von Kartellabsprachen oder Preisbindungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es ist im Formular "Allgemeine Angaben des Bieters sowie geforderte Nachweise (Bieterfragebogen)" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Aufteilung in Lose
12 LoteIm Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 1 handelt es sich derzeit um 5 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 2 handelt es sich derzeit um 6 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 3 handelt es sich derzeit um 5 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 4 handelt es sich derzeit um 5 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 5 handelt es sich derzeit um 4 Läufer und 1 Rollstuhl-Umsetzer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheimmit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 6 Los handelt es sich derzeit um 4 Läufer. Es ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 7 Los handelt es sich derzeit um einen E-Rollstuhlfahrer, einen Rollstuhlfahrer, einen Rollstuhl-Umsetzer und 2 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 8 Los handelt es sich derzeit um einen E-Rollstuhlfahrer, 2 Rollstuhlfahrer und 2 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 9 Los handelt es sich derzeit um 1 Läufer und 4 Rollstuhlfahrern. Es ist eine allgemeine Begleitperson einzusetzen.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 10 Los handelt es sich derzeit um 7 Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 11 Los handelt es sich derzeit um 2 Läufer und 2 Rollstuhlfahrer. Es ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Mannheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 12 Los handelt es sich derzeit um 4 Läufer, einen Rollstuhlfahrer und einen Rollstuhlfahrer-Umsetzer.
Zuschlagskriterien
24 Kriterien- quality50%
Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung