Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Heidelberg und Sandhausen aus. Der Auftrag ist in 11 Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von 36 Monaten ab dem 01.10.2026. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf rund 1,12 Millionen Euro.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten in Heidelberg und Sandhausen (11 Lose) ab dem 01.10.2026 mit einer Laufzeit von 36 Monaten
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht einen Dienstleister für den täglichen Transport von Menschen mit Behinderung zu den Heidelberger Werkstätten an den Standorten Heidelberg und Sandhausen. Die Ausschreibung ist in 11 einzelne Lose unterteilt, die sich nach den spezifischen Anforderungen der Fahrgäste richten, wie etwa die Beförderung im Rollstuhl oder die Notwendigkeit einer spezialisierten Begleitperson. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und beginnt im Oktober 2026. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung sowie die Einhaltung von Mindestlohn- und Sozialversicherungsstandards nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Bestätigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte
- Bestätigung über das Fehlen von Kartellabsprachen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es ist im Formular "Allgemeine Angaben des Bieters sowie geforderte Nachweise (Bieterfragebogen)" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Aufteilung in Lose
11 LoteIm Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Heidelberg mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um drei Läufer und einen Rollstuhlfahrer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Heidelberg mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um vier Läufer und einen E-Rollstuhlfahrer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Heidelberg mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um einen E-Rollstuhlfahrer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Heidelberg mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um zwei Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Heidelberg mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um sieben Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Sandhausen mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um fünf Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstäten in Sandhausen mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um ein Läufer und einen Rollstuhlfahrer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Sandhausen mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um drei Läufer und ein Elektro-Rollstuhlfahrer. Es ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Sandhausen mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um einen Läufer und einen Rollstuhlfahrer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Sandhausen mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um acht Läufer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten in Sandhausen mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um sechs Läufer und zwei Rollstuhlfahrer.
Zuschlagskriterien
22 Kriterien- quality50%
Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung