Wahlbriefbeförderung und -zustellung Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026
Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vergibt die Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen für die Landtagswahl am 6. September 2026. Der Auftrag umfasst die Entgegnahme, den Transport und die Zustellung der amtlichen Wahlbriefe im gesamten Wahlgebiet Sachsen-Anhalt (NUTS DEE03), einschließlich einer eventuellen Nachwahl und Wiederholungswahl. Zusätzlich ist eine Sonntagszustellung für Wahlbriefe erforderlich, die bis Freitag vor der Wahl eingehen. Die Vertragsdauer beträgt 60 Tage.
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Vergabe von „Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026“
Das Land Sachsen-Anhalt vergibt die Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen für die Landtagswahl am 6. September 2026. Der Auftragnehmer muss alle amtlichen Wahlbriefe im gesamten Bundesland zustellen — das betrifft rund 2,2 Millionen Wahlberechtigte. Eine Besonderheit ist die Sonntagszustellung: Wahlbriefe, die bis Freitag vor der Wahl in Briefkästen oder Filialen eingehen und nicht mehr im normalen Betrieb zugestellt werden können, müssen am Sonntag vor der Wahl zugestellt werden. Der Vertrag gilt für 60 Tage und umfasst auch eventuell erforderliche Nachwahlen oder Wiederholungswahlen. Bewerber müssen Postdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber nachweisen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis von Postdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber
- Fähigkeit zur landesweiten Zustellung in Sachsen-Anhalt
- Sonntagszustellung erforderlich
- Kapazität für eventuelle Nachwahl oder Wiederholungswahl
- Eignung gemäß Vergaberecht
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotEntgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe anlässlich der Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt einschließlich einer eventuell erforderlichen Nachwahl (§ 42 LWG) und einer eventuell erforderlichen Wiederholungswahl (§ 46 LWG). Ergänzender Auftragsgegenstand ist die Sonntagszustellung für die Wahlbriefe, die bis Freitag vor der Wahl im Wahlgebiet in den Briefkästen und Filialen/Partnerfilialen des Postunternehmens eingehen und noch nicht im Regelbetrieb zugestellt werden konnten, sowie Wahlbriefe, die am Samstag vor der Wahl im Wahlgebiet in den Briefkästen bis zur angegebenen letzten Tagesleerung und in Filialen/Partnerfilialen des Postunternehmens bis zur regulären Abholung der Briefsendungen eingehen. Diese sind aus der Regelzustellung auszusortieren und den Adressaten (vereinbarten Wahlstellen) am Wahltag im Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr zuzustellen (sog. Sonntagszustellung). Die Übergabe der Sendungen erfolgt gegen Empfangsbestätigung. Eingeschlossen sind auch die im Zusammenhang mit den anfallenden Postdienstleistungen stehenden Tätigkeiten für den Rücklauf von nicht zustellbaren Sendungen sowie Pflichten, die sich aus den hohen Anforderungen des Wahlrechts hinsichtlich Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Termintreue an die Behandlung von Wahlunterlagen ergeben.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis 100 %
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert