Handlungsempfehlungen für Neuausrichtung des Wassermengenmanagements mittels Modellierung
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg vergibt eine Dienstleistung zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Neuausrichtung seines Wassermengenmanagements. Die Leistung umfasst eine integrierte/gekoppelte Modellierung von Fließgewässern und Grundwasser sowie die Entwicklung von Szenarien zur Entscheidungsfindung. Das Projekt ist in das regionale Wasserversorgungskonzept des Landkreises eingebunden. Angebotsfrist ist der 02.06.2026.
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Beauftragung einer Dienstleistung zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Neuausrichtung des Wassermengenmanagements im Landkreis Lüchow-Dannenberg mittels integrierter/gekoppelter Modellierung und Szenarien
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (eine ländliche Kreisverwaltung in Niedersachsen) beauftragt ein Beratungsunternehmen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Neuausrichtung seines Wassermengenmanagements. Kern der Leistung ist eine integrierte Modellierung von Fließgewässern und Grundwasser im Kreisgebiet — das heißt, ein computergestütztes Simulationsmodell, das beide Wasserreservoire gemeinsam betrachtet und zeigt, wie sie sich gegenseitig beeinflussen. Auf Basis dieser Modellierung sollen verschiedene Szenarien durchgerechnet und konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft der Wasserversorgung abgeleitet werden. Das Projekt ist Teil eines größeren regionalen Wasserversorgungskonzeptes. Bewerber sollten nachweislich Erfahrung mit vergleichbaren Wasserwirtschaftsprojekten und Fachmodellierungen mitbringen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis von Referenzen für vergleichbare Wasserwirtschaftsprojekte
- Erfahrung mit integrierter Modellierung von Fließgewässern und Grundwasser
- Fachkundige Kompetenz im Bereich Wassermengenmanagement
- Eignung nach §§ 122 GWB i.V.m. §§ 44-47 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er bezieht sich dabei auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten und ggf. weitere von Bietern abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen des regionalen Wasserversorgungskonzeptes des Landkreises Lüchow-Dannenberg soll das Wassermengenmanagement neu aufgestellt werden. Dieses Projekt soll im Rahmen der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes eingebunden werden. Für diese Maßnahme ist eine integrierte/ gekoppelte Modellierung der Fließgewässer und des Grundwassers im Projektgebiet erforderlich. Für die Neuausrichtung des Wassermengenmanagements sollen mit Hilfe einer Modellierung von Szenarien Handlungsempfehlungen entwickelt werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price40%
Preis
- quality50%
Qualität
- quality10%
Nachhaltigkeit
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung