Einführung und Betrieb des Finanzbuchhaltungssystems Diamant

Was wird ausgeschrieben
Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH beabsichtigt die direkte Beauftragung der Dedalus HealthCare GmbH mit der Implementierung des Finanzbuchhaltungssystems Diamant. Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Ablösung der bestehenden Finanzbuchhaltungssoftware. Der Auftrag umfasst die technische Einführung und den laufenden Betrieb des Systems.
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Beauftragung Dedalus HealthCare GmbH mit Finanzbuchhaltungssystem "Diamant" im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb; freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 S.1, Nr. 2, S. 2 GWB
Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH plant, die Dedalus HealthCare GmbH direkt mit der Einführung des Finanzbuchhaltungssystems Diamant zu beauftragen. Diese Maßnahme dient dazu, die bisherige Finanzbuchhaltungssoftware in den Kliniken der Region Ostfriesland abzulösen und durch eine leistungsfähigere Lösung zu ersetzen. Da es sich um eine sogenannte freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert der Auftraggeber die Öffentlichkeit über seine Absicht, den Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb direkt an diesen spezifischen Anbieter zu vergeben. Dies ist rechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn nur ein einziger Anbieter technisch in der Lage ist, die Leistung zu erbringen.
Aufteilung in Lose
1 LotBegründung der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers: Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH (TK-AEN) sichert mit ihren Kliniken am Standort Aurich und Norden sowie Emden im Verbund die medizinische Grund- und Regelversorgung in der Region Ostfriesland. Neben der Aufgabenwahrnehmung im unmittelbaren Patientenkontakt bewältigt die TK-AEN ein umfassendes, für den Klinikbetrieb notwendiges, Aufgabenspektrum im Bereich der Verwaltung. Nur durch eine leistungsstarke Verwaltung kann der Klinikbetrieb sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die TK-AEN nicht nur darauf angewiesen, regelmäßige Investitionen in die medizintechnische Infrastruktur zu tätigen, sondern auch geeignete Mittel zur Bewältigung der Verwaltungstätigkeiten vorzuhalten. In dieser Hinsicht ist die Beschaffung die Beschaffung einer hochintegrierbaren neuen Finanzbuchhaltungslösung erforderlich. Die Systemlösung muss nahtlos in die an den Klinikstandorten vorhandene Systeminfrastruktur eingebunden werden sowie nahtlos in die personelle und organisatorische Ausgestaltung des Klinikbetriebs integriert werden können. Der Klinikablauf darf durch die Maßnahmenumsetzung nicht beeinträchtigt werden. Benötigt wird daher keine isolierte Standard-Finanzbuchhaltung, sondern eine integrierte Ablöselösung, die vor allem mit den vorhandenen ORBIS-Strukturen verknüpft werden kann. Entscheidend hierbei ist, dass der Systemwechsel in eine gewachsene Krankenhaus-IT-Landschaft eingebunden werden muss. Die neue Lösung muss daher nicht nur die laufende Finanzbuchhaltung abbilden, sondern auch Schnittstellenanforderungen, die Übernahme von Stamm- und Bewegungsdaten sowie eine fachlich belastbare Migration aus dem Altsystem ermöglichen, ohne dass zwingend die gesamte ORBIS-Datenbank in eine gesonderte Archivumgebung ausgelagert werden müssen. Das Vor-haben ist deshalb systemtechnisch anspruchsvoll und setzt eine nahtlose Integration in die bestehende ORBIS-/TIP-HCe-Umgebung voraus. Die fachtechnisch beratene Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH geht davon aus, dass die hier beschriebene erforderliche Modernisierung der Verwaltungssparte ausschließlich über die Systemlösungen des Anbieters Dedalus HealthCare GmbH umgesetzt werden können, mithin also eine Alleinstellung des Anbieters besteht. Ausschlaggebend ist, dass die in den Blick genommene Lösung die Anforderungen nicht lediglich als Finanzbuchhaltung erfüllt, sondern als spezifische Ablöselösung für die bestehende ORBIS-Umgebung fungieren kann. Alternative Lösungen, die zwar Finanzbuchhaltung bereitstellen, aber keine vergleichbar tiefe ORBIS-Integration und keine produktiv bewährte TIP-HCe-Schnittstelle bieten, erfüllen den Bedarf der TK-AEN nicht. Vor diesem Hintergrund sieht es die TK-AEN als vergaberechtlich zulässig an, die Bedarfsdeckung auf die o.g. Systemlösungen auszurichten, weil dem fachtechnisch nachvollziehbare Gründe i.S.v. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV zugrunde liegen. Ferner ist es hier so, dass allein der Anbieter Dedalus HealthCare GmbH technisch und rechtlich in der Lage ist, die Leistungen im erforderlichen Umfang zu erbringen und insofern kein Wettbewerb besteht. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten. Aus den eingangs geschilderten Gründen geht die TK-AEN hier von einer solchen Exklusivlage aus und sieht keine andere Alternative i.S.v. § 14 Abs. 6 VgV zur Beauftragung der Dedalus HealthCare GmbH. Der Anbieter soll daher unter Beachtung der Frist gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union beauftragt werden.
Zeitplan
- 21. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert