TED·278991-2026

Bauzeitliche Verkehrssicherung an der A45 bei Netphen und Freudenberg

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestfalenHamm, GermanyVeröffentlicht 23. Apr. 2026
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Mai 2026
-7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Westfalen schreibt die bauzeitliche Verkehrssicherung für den Abschnitt an den Tank- und Rastanlagen (TB) Büschergrund an der A45 aus. Der Auftrag umfasst die Einrichtung, Vorhaltung und Kontrolle von Verkehrsführungen sowie den Um- und Abbau der Baustelle. Konkret sind Nothaltebuchten am Fahrbahnrand und im Mittelstreifen sowie zwei provisorische Mittelstreifenüberfahrten zwischen Bau-km 97,500 bis 97,635 und 98,810 bis 98,890 herzustellen und wieder zurückzubauen. Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A45, AS Netphen, AM Freudenberg Bauzeitliche Verkehrssicherung an den TB Büschergrund

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Westfalen) vergibt die bauzeitliche Verkehrssicherung für einen Abschnitt der A45 an den Tank- und Rastanlagen Büschergrund bei Netphen und Freudenberg. Bei diesem Auftrag geht es um die Einrichtung, Vorhaltung und Kontrolle aller notwendigen Verkehrsführungen während der Bauarbeiten — also um Warnschilder, Absperrungen, Baustellenampeln und ähnliche Maßnahmen, die den Verkehr sicher an einer Baustelle vorbeiführen. Konkret müssen Nothaltebuchten am Fahrbahnrand und im Mittelstreifen gebaut sowie zwei provisorische Mittelstreifenüberfahrten hergestellt und später wieder zurückgebaut werden. Der Auftrag ist für die Bauzeit der jeweiligen Maßnahmen angelegt. Bieter müssen keine besonderen Fachqualifikationen nachweisen, aber sie müssen belegen, dass keine Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen und die Sozialversicherungs- sowie Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Nachweis keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Möglichkeit zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bauzeitliche Verkehrssicherung

Bauzeitliche Verkehrssicherung Des Weiteren sind für folgende Leistungen die erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen auszuführen: für die Herstellung und den Rückbau von Nothaltebuchten am Fahrbahnrand sowie im Mittelstreifen, für die Herstellung und den Rückbau zweier prov. Mittelstreifenüberfahrten zwischen Bau-km 97,500 bis 97,635 und 98,810 bis 98,890. Die Einrichtung, Vorhaltung und Kontrolle sowie den Um- und Abbau von Verkehrsführungen auf der A45 insbesondere vorübergehende Markierungen einschl. Demarkierungen, der Auf-, Um- und Abbau von Beschilderungen, transportabler Schutzeinrichtungen mit Notöffnungen, Absperr-/Warneinrichtungen sowie die Einrichtung, Kontrolle und Wartung der mobilen Stauwarnanlagen und Verkehrsbeobachtungssysteme und deren Abbau. Die Durchführung der technischen Bearbeitung (Erstellung von Verkehrszeichenplänen), die erforderlichen Abstimmungen mit den im Baubereich tätigen AN’s, dem AG sowie den zuständigen Verkehrsbehörden. Das Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Dafür entstehende Kosten sind in die Position "Baubegleitenden Leistungen - Verkehrsrechtliche Anordnung einholen" einzurechnen. Den Ab- und Umbau bzw. das Außer-Betrieb-Nehmen vorhandener Markierung und Beschilderung. Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbauen provisorischer wegweisender Beschilderung (Behelfsschilder) entsprechend Baufortschritt und in Abstimmung mit dem AG und den anderen AN's. Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von zwei Baustelleninformationsschildern in Abstimmung mit dem AG. Durchführen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer nachts im Zuge von Nachmarkierungsarbeiten. Durchführen von Arbeitsstellen kürzerer Dauer im nachgeordneten Netz im Zuge von Sperrungen einer Richtungsfahrbahn und Vollsperrung bei Abbrucharbeiten. Zu den Leistungen des AN gehört des Weiteren die Erstellung und ggf. Fortschreibung der erforderlichen Zuarbeiten für den SiGe-Plan an den bestellten SiGe-Koordinator. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit von den Strecken- und Brückenbauarbeiten auszuführen. Mit dem AN Los 1 und 3 sind rechtzeitig alle erforderlichen Abstimmungen über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie des Rückbaus der Verkehrsführungen entsprechend den Bauphasen zu treffen.

CPV 45000000, 45230000Frist 22. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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