TED·508328-2026·Schließt in 30 Tagen

Bauwasserversorgung für das Technologie- und Gründerzentrum Halle

Sachsen-Anhalt
Halle (Saale), Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftTiefbauWasserversorgungBaustelleneinrichtungOeffentliche AusschreibungSachsen Anhalt
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH schreibt die Errichtung einer Bauwasserversorgung aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von 370 Metern Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD in verschiedenen Nennweiten. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 21. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauwasserversorgung

VergabeHero-Einschätzung

Das Technologie- und Gründerzentrum in Halle (Saale) benötigt eine temporäre Bauwasserversorgung für ein Bauvorhaben. Konkret geht es um die Verlegung von insgesamt 370 Metern Trinkwasserleitungen aus Kunststoff (PE-HD) in unterschiedlichen Durchmessern. Da es sich um eine reine Bauleistung handelt, wird der Auftrag ausschließlich über den Preis vergeben. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Tiefbauunternehmen, die Erfahrung mit der Errichtung von Baustelleninfrastruktur haben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 16a EU VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Nachforderungen gem. § 16a EU VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000TGZ_BDC_Los 497.01_Bauwasserversorgung

370 m - Trinkwasserdruckrohr aus PE-HD, verschiedene DN

CPV 45113000Frist 21. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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