Ausstattung Bäckerei und Konditorei für das Bildungszentrum Rostock

Was wird ausgeschrieben
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern schreibt die Ausstattung für eine Bäckerei und Konditorei im Rahmen der Modernisierung des Bildungszentrums Rostock aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Einrichtung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 25. August 2026.
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Los 661.1 - Ausstattung Bäckerei/ Konditorei - GVA
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern modernisiert ihr Bildungszentrum in Rostock und sucht hierfür einen Anbieter für die technische Ausstattung einer Bäckerei und Konditorei. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage der notwendigen Geräte und Anlagen für den Ausbildungsbetrieb. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 80 Prozent über den Preis und zu 20 Prozent über qualitative Aspekte, insbesondere die Energie- und Medieneffizienz der Geräte. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Eignungskriterien gemäß GWB und VgV erfüllen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Sämtliche gesetzlichen Ausschlussgründe, u.a. §§ 123, 124 GWB gem. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotLos 661.1 - Ausstattung Bäckerei/ Konditorei - GVA
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price80%
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- cost16%
Für die Bewertung des Preiskriteriums werden ausschließlich die wertbaren Angebotspreise zueinander ins Verhältnis gesetzt; ein fiktiver Vergleichswert wird nicht verwendet. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto bildet den Referenzwert ("Bestpreis"). Die Punktzahl der übrigen wertbaren Angebote wird im Verhältnis zu diesem Bestpreis nach der unten angegebenen Formel berechnet. Für die Angebotswertung wird der Preis in eine Punkteskala bis 10 Punkte normiert. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis brutto ("Bestpreis") erhält 10 Punkte. Alle höheren Angebotspreise erhalten eine im Verhältnis dazu nach folgender Formel errechnete niedrigere Punktzahl: P = (Bestpreis / Angebotspreis) x 10 Dabei gilt: Bestpreis = niedrigster wertbarer Gesamtpreis brutto Angebotspreis = Gesamtpreis brutto des jeweils zu wertenden Angebots Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- quality4%
Bewertet werden die für die jeweilige Position einschlägigen und vergleichbaren energie- bzw. medienbezogenen Eigenschaften der angebotenen Geräte. Vergleichsmaßstab ist, soweit vorhanden, der spezifische oder normierte Verbrauch bzw. die sonstige für die jeweilige Position einschlägige und belastbar vergleichbare Herstellerangabe. Liegen für einzelne Positionen keine belastbar vergleichbaren Energie- oder Medienangaben vor, werden nur die jeweils verfügbaren und ausdrücklich geforderten energie- bzw. medienbezogenen Herstellerangaben berücksichtigt; nicht nachgewiesene Mehrwerte bleiben unberücksichtigt. Punktebewertung für das Nicht-Preiskriterium "Energieeffizienz / Medienverbrauch" · 10 Punkte: Die Angaben des Angebots weisen im Vergleich zur jeweiligen Gerätegruppe überdurchschnittlich günstige und nachvollziehbar nachgewiesene Energie- bzw. Medienverbrauchswerte auf. · 7,5 Punkte: Die Angaben des Angebots entsprechen schlüssigen, marktüblichen und gut nachvollziehbar nachgewiesenen Werten. · 5 Punkte: Die Angaben erfüllen die Mindestanforderungen, ohne darüber hinausgehende nachgewiesene energetische oder medienbezogene Vorteile. Mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen für die Wertung: · aktuelles Produkt- bzw. Datenblatt, soweit für die betreffende Position wertungsrelevante Energie- oder Medienangaben gefordert werden · ergänzendes Beiblatt mit energie- oder medienbezogenen Herstellerangaben, soweit diese nicht vollständig aus dem Produkt- bzw. Datenblatt hervorgehen · bei kältetechnischen Geräten: Angabe des Kältemittels und, soweit verfügbar, des GWP-Wertes, sofern diese Angaben für die betreffende Position ausdrücklich gefordert werden Der Auftraggeber behält sich vor, die für die Wertung herangezogenen Angaben anhand der eingereichten Unterlagen zu verifizieren und bei Unklarheiten im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Angebotsaufklärung Aufklärung zu verlangen. Nicht nachgewiesene, widersprüchliche oder nicht belastbar zuordenbare wertungsrelevante Angaben können in der Wertung unberücksichtigt bleiben.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung