Planungsleistungen für die Sanierung des Rathauses Lommatzsch
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Lommatzsch schreibt Planungsleistungen für die Sanierung ihres Rathauses aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die Objektplanung sowie technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-4) umfassen. Die Leistungen erstrecken sich primär auf die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI.
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Bauvorhaben "Sanierung Rathaus Lommatzsch"
Die Stadt Lommatzsch plant die Sanierung ihres Rathauses und sucht hierfür externe Planungsbüros. Die Ausschreibung ist in drei Lose gegliedert: Los 1 umfasst die Objektplanung (Leistungsphasen 3 bis 4), während Los 2 und Los 3 die technische Gebäudeausrüstung für verschiedene Anlagengruppen (Leistungsphasen 1 bis 4) abdecken. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bildet dabei die Grundlage für die Leistungsbeschreibung. Interessierte Bieter müssen neben dem Honorarangebot auch ein Konzept zur Budgetverfolgung und einen planerischen Lösungsansatz einreichen, da die Qualität der Planung bei der Vergabe stark gewichtet wird.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
3 LoteBeauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LP 3 bis 4. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): ▪ Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik gem. Anl. 1.2.1 HOAI, LP 1 - 4 Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sowie die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 5 bis 9 beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III KG 300 (netto, gesamt): 1.613.445,60 KG 400 (netto, gesamt): 438.429,60 Mitzuverarbeitende Bausubstanz absolut (netto): 129.075,65 (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe des Verfahrens wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LP 1 bis 4. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 . Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1 -3 II KG 410, (netto gesamt): 147.903,60 KG 420, (netto gesamt) 105.645,60 KG 430, (netto gesamt) 63.387,60 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LP 1 bis 4. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto): 121.492,80 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Zuschlagskriterien
9 Kriterien- quality40%
Kriterium 1 – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (40,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptskizze einreichen: Hierfür soll der Bieter darstellen, wie zeitlich voneinander unabhängige oder abfolgebedingte Bauabschnitte sinnvoll gestaltet werden können. Dies gemäß den in der Aufgabenstellung (siehe weiter unten) dargestellten Wünschen der Stadt Lommatzsch, wonach in Abhängigkeit der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen einer Option (vgl. § 132 GWB) in allen drei Losen die LPH 5 – 9 erst zu einem heute noch nicht ganz genau bestimmbaren späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01/2028 als Nachtrag vergeben und realisiert werden sollen. Die Darstellung sollte des Weiteren darauf eingehen, wie trotz Bildung der Bauabschnitte mit zeitlichen Zäsuren das Vorhaben möglichst ohne zusätzlichen überflüssigen Umplanungs- und Umbauaufwand kostengünstig erreicht werden kann. Darüber hinaus möchte der öffentliche Auftraggeber erfahren, welche grundlegenden Ideen der Bieter im Rahmen seiner Planung hat, um das Bauvorhaben im laufenden Betrieb möglichst störungsfrei und reibungslos in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und dem Publikumsverkehr zu realisieren. Bei den hier zu tätigenden Ausführungen möchten die Bieter für das Los 1 berücksichtigten, dass gemäß den Ausschreibungsbedingung, die Koordination der Fachplaner dem Auftragnehmer im Los 1 obliegt. Indessen möchten die Fachplaner der Lose 2 bis 3 beachten, dass sie gehalten sind, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen dem Objektplaner zuzuarbeiten. Deswegen möchten die Bieter auch darstellen, wie aus ihrer Sicht Konfliktpotentiale minimiert und Ablaufstörungen verhindert werden können. Schließlich sollen die Bieter ihre Präsenz vor Ort sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauüberwachung konkret erläutern. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die den einschlägigen Leistungsbildern der HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. acht Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- quality30%
Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: ▪ Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? ▪ Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? ▪ Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? ▪ Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- cost30%
Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter ▪ Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 184.440,00 219.483,60 KG 300 1.613.445,60 1.920.012,16 KG 400 438.429,60 521.731,21 Die Angaben beruhen auf einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 aus dem Jahr 2019, die seinerzeit vom Planungsbüro aT12 architektur Tragwerk mehnert + georgi, 01445 Radebeul erstellt worden war, welches die ersten vorstehend erwähnten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus begleitet hat. Auf diese Kosten wurde ein geschätzter Aufschlag von 20 % für zwischenzeitlich erfolgte Preissteigerungen seitens der Stadt Lommatsch vorgenommen, um eine vorerst realistische Kostenrahmenschätzung zu erhalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. ▪ Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. ▪ Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für das Los 1 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 8 % der Aufwendungen der KG 300 vorgegeben und somit im Los 1 mit einem Betrag in Höhe von 129.075,65 € netto absolut vertraglich gebunden. Veränderliche Honorarparameter ▪ Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. ▪ Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 5 u. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. ▪ Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. ▪ Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. ▪ Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
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Kriterium 1 – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (40,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptskizze einreichen: Hierfür soll der Bieter darstellen, wie zeitlich voneinander unabhängige oder abfolgebedingte Bauabschnitte sinnvoll gestaltet werden können. Dies gemäß den in der Aufgabenstellung (siehe weiter unten) dargestellten Wünschen der Stadt Lommatzsch, wonach in Abhängigkeit der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen einer Option (vgl. § 132 GWB) in allen drei Losen die LPH 5 – 9 erst zu einem heute noch nicht ganz genau bestimmbaren späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01/2028 als Nachtrag vergeben und realisiert werden sollen. Die Darstellung sollte des Weiteren darauf eingehen, wie trotz Bildung der Bauabschnitte mit zeitlichen Zäsuren das Vorhaben möglichst ohne zusätzlichen überflüssigen Umplanungs- und Umbauaufwand kostengünstig erreicht werden kann. Darüber hinaus möchte der öffentliche Auftraggeber erfahren, welche grundlegenden Ideen der Bieter im Rahmen seiner Planung hat, um das Bauvorhaben im laufenden Betrieb möglichst störungsfrei und reibungslos in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und dem Publikumsverkehr zu realisieren. Bei den hier zu tätigenden Ausführungen möchten die Bieter für das Los 1 berücksichtigten, dass gemäß den Ausschreibungsbedingung, die Koordination der Fachplaner dem Auftragnehmer im Los 1 obliegt. Indessen möchten die Fachplaner der Lose 2 bis 3 beachten, dass sie gehalten sind, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen dem Objektplaner zuzuarbeiten. Deswegen möchten die Bieter auch darstellen, wie aus ihrer Sicht Konfliktpotentiale minimiert und Ablaufstörungen verhindert werden können. Schließlich sollen die Bieter ihre Präsenz vor Ort sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauüberwachung konkret erläutern. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die den einschlägigen Leistungsbildern der HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. acht Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: ▪ Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? ▪ Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? ▪ Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? ▪ Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- cost30%
Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter ▪ Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 184.440,00 219.483,60 KG 300 1.613.445,60 1.920.012,16 KG 400 438.429,60 521.731,21 Die Angaben beruhen auf einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 aus dem Jahr 2019, die seinerzeit vom Planungsbüro aT12 architektur Tragwerk mehnert + georgi, 01445 Radebeul erstellt worden war, welches die ersten vorstehend erwähnten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus begleitet hat. Auf diese Kosten wurde ein geschätzter Aufschlag von 20 % für zwischenzeitlich erfolgte Preissteigerungen seitens der Stadt Lommatsch vorgenommen, um eine vorerst realistische Kostenrahmenschätzung zu erhalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. ▪ Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. ▪ Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für das Los 1 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 8 % der Aufwendungen der KG 300 vorgegeben und somit im Los 1 mit einem Betrag in Höhe von 129.075,65 € netto absolut vertraglich gebunden. Veränderliche Honorarparameter ▪ Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. ▪ Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 5 u. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. ▪ Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. ▪ Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. ▪ Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
- quality40%
Kriterium 1 – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (40,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptskizze einreichen: Hierfür soll der Bieter darstellen, wie zeitlich voneinander unabhängige oder abfolgebedingte Bauabschnitte sinnvoll gestaltet werden können. Dies gemäß den in der Aufgabenstellung (siehe weiter unten) dargestellten Wünschen der Stadt Lommatzsch, wonach in Abhängigkeit der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen einer Option (vgl. § 132 GWB) in allen drei Losen die LPH 5 – 9 erst zu einem heute noch nicht ganz genau bestimmbaren späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01/2028 als Nachtrag vergeben und realisiert werden sollen. Die Darstellung sollte des Weiteren darauf eingehen, wie trotz Bildung der Bauabschnitte mit zeitlichen Zäsuren das Vorhaben möglichst ohne zusätzlichen überflüssigen Umplanungs- und Umbauaufwand kostengünstig erreicht werden kann. Darüber hinaus möchte der öffentliche Auftraggeber erfahren, welche grundlegenden Ideen der Bieter im Rahmen seiner Planung hat, um das Bauvorhaben im laufenden Betrieb möglichst störungsfrei und reibungslos in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und dem Publikumsverkehr zu realisieren. Bei den hier zu tätigenden Ausführungen möchten die Bieter für das Los 1 berücksichtigten, dass gemäß den Ausschreibungsbedingung, die Koordination der Fachplaner dem Auftragnehmer im Los 1 obliegt. Indessen möchten die Fachplaner der Lose 2 bis 3 beachten, dass sie gehalten sind, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen dem Objektplaner zuzuarbeiten. Deswegen möchten die Bieter auch darstellen, wie aus ihrer Sicht Konfliktpotentiale minimiert und Ablaufstörungen verhindert werden können. Schließlich sollen die Bieter ihre Präsenz vor Ort sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauüberwachung konkret erläutern. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die den einschlägigen Leistungsbildern der HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. acht Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- quality30%
Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: ▪ Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? ▪ Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? ▪ Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? ▪ Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- cost30%
Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter ▪ Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 184.440,00 219.483,60 KG 300 1.613.445,60 1.920.012,16 KG 400 438.429,60 521.731,21 Die Angaben beruhen auf einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 aus dem Jahr 2019, die seinerzeit vom Planungsbüro aT12 architektur Tragwerk mehnert + georgi, 01445 Radebeul erstellt worden war, welches die ersten vorstehend erwähnten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus begleitet hat. Auf diese Kosten wurde ein geschätzter Aufschlag von 20 % für zwischenzeitlich erfolgte Preissteigerungen seitens der Stadt Lommatsch vorgenommen, um eine vorerst realistische Kostenrahmenschätzung zu erhalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. ▪ Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. ▪ Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für das Los 1 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 8 % der Aufwendungen der KG 300 vorgegeben und somit im Los 1 mit einem Betrag in Höhe von 129.075,65 € netto absolut vertraglich gebunden. Veränderliche Honorarparameter ▪ Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. ▪ Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 5 u. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. ▪ Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. ▪ Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. ▪ Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung