Planungsleistungen für Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C
Was wird ausgeschrieben
Die Industrie-Center Neustadt GmbH vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C. Der Auftrag umfasst vier Fachlose: Objektplanung (Abbruch), Freianlagenplanung, Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) und Verkehrsanlagenplanung. Die Leistungen werden gemäß HOAI (Leistungsphasen 5 bis 9) erbracht. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bauvorhaben "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C"
Die Industrie-Center Neustadt GmbH (ein kommunaler Wirtschaftsförderer in Neustadt in Sachsen) vergibt Planungsleistungen für die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets. Die Ausschreibung ist in vier Fachlose aufgeteilt: Objektplanung für Abbrucharbeiten, Freianlagenplanung, Ingenieurbauwerke (Löschwasserversorgung, Regenwasserkanal und Regenwasserrückhaltung) sowie Verkehrsanlagenplanung. Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI, also die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Objektüberwachung. Bewerber müssen Eigenerklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen (GWB, EU-Russland-Sanktionen, Mindestlohn) vorlegen. Die Zuschlagskriterien bewerten zu 70 % die Methodik zur Budgetverfolgung und zu 30 % das Honorar.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohn)
- Nachweis der Fachkunde für HOAI-konforme Planungsleistungen (LPH 5-9)
- Bei Bietergemeinschaften: Eigenerklärung für jedes Mitglied
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
4 LoteBeauftragt werden Leistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch) HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10 (Abbruch) zu den §§ 34 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto) 5.156.867,93 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 213.853,62 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 5 bis 9 Das Leistungsbild umfasst folgende Objekte gemäß Anlage 12.2 HOAI: Gruppe 1 (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung): Löschwasserversorgung Gruppe 2 (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung): Regenwasserkanal, Regenwasserrückhaltung 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Angebotskalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Anrechenbare Kosten, Regenwasserkanal, KG 500 netto) 890.940,00 €, HZ III Anrechenbare Kosten, Regenwasserrückhaltung, KG 500 (netto) 375.705,00 €, HZ II Anrechenbare Kosten, Löschwasserversorgung, KG 500 (netto) 205.487,00 €, HZ III Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 44 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. xxx
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 45 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13 HOAI zu den §§ 45 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 485.261,70 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 48 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage Konvolut B zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- cost70%
Kriterium 1 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Gewichtung: 70,0 %) Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kosten-änderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand eines des in Eignungsprüfung benannten Referenzprojekts aus dem Formblatt 3 darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, realisiert wird. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 84 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 7,0 (entspricht der Gewichtung von 70,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Kein Konzept vorgelegt. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
- price30%
Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 30,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 5.156.867,93 6.136.672,84 KG 500 2.807.357,32 3.3340.755,21 Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276 des Auftraggebers Stand April 2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 9,478 Mio. Euro brutto über die KG 200 und 500 (gerundet) anzunehmen. Die für das jeweilige Los anzusetzenden Anrechenbaren Baukosten entnehmen Sie bitte Kapitel 4 dieser Ausschreibung. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz / Umbauzuschlag Einordnung für die Lose 1 bis 4: Entsprechend § 2 Abs. 2 (2) HOAI ist keine anrechenbare Bausubstanz und kein Umbauzuschlag anzusetzen. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto (Formblatt 4) über die Grundleistungen. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
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Kriterium 1 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Gewichtung: 70,0 %) Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kosten-änderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand eines des in Eignungsprüfung benannten Referenzprojekts aus dem Formblatt 3 darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, realisiert wird. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 84 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 7,0 (entspricht der Gewichtung von 70,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Kein Konzept vorgelegt. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
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Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 30,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 5.156.867,93 6.136.672,84 KG 500 2.807.357,32 3.3340.755,21 Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276 des Auftraggebers Stand April 2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 9,478 Mio. Euro brutto über die KG 200 und 500 (gerundet) anzunehmen. Die für das jeweilige Los anzusetzenden Anrechenbaren Baukosten entnehmen Sie bitte Kapitel 4 dieser Ausschreibung. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz / Umbauzuschlag Einordnung für die Lose 1 bis 4: Entsprechend § 2 Abs. 2 (2) HOAI ist keine anrechenbare Bausubstanz und kein Umbauzuschlag anzusetzen. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto (Formblatt 4) über die Grundleistungen. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
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Kriterium 1 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Gewichtung: 70,0 %) Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kosten-änderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand eines des in Eignungsprüfung benannten Referenzprojekts aus dem Formblatt 3 darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, realisiert wird. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 84 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 7,0 (entspricht der Gewichtung von 70,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Kein Konzept vorgelegt. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
- price30%
Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 30,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 5.156.867,93 6.136.672,84 KG 500 2.807.357,32 3.3340.755,21 Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276 des Auftraggebers Stand April 2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 9,478 Mio. Euro brutto über die KG 200 und 500 (gerundet) anzunehmen. Die für das jeweilige Los anzusetzenden Anrechenbaren Baukosten entnehmen Sie bitte Kapitel 4 dieser Ausschreibung. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz / Umbauzuschlag Einordnung für die Lose 1 bis 4: Entsprechend § 2 Abs. 2 (2) HOAI ist keine anrechenbare Bausubstanz und kein Umbauzuschlag anzusetzen. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto (Formblatt 4) über die Grundleistungen. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
- cost70%
Kriterium 1 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Gewichtung: 70,0 %) Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kosten-änderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand eines des in Eignungsprüfung benannten Referenzprojekts aus dem Formblatt 3 darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, realisiert wird. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 84 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 7,0 (entspricht der Gewichtung von 70,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Kein Konzept vorgelegt. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
- price30%
Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 30,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 5.156.867,93 6.136.672,84 KG 500 2.807.357,32 3.3340.755,21 Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276 des Auftraggebers Stand April 2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 9,478 Mio. Euro brutto über die KG 200 und 500 (gerundet) anzunehmen. Die für das jeweilige Los anzusetzenden Anrechenbaren Baukosten entnehmen Sie bitte Kapitel 4 dieser Ausschreibung. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz / Umbauzuschlag Einordnung für die Lose 1 bis 4: Entsprechend § 2 Abs. 2 (2) HOAI ist keine anrechenbare Bausubstanz und kein Umbauzuschlag anzusetzen. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto (Formblatt 4) über die Grundleistungen. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung