TED·375562-2026·Schließt in 29 Tagen

Bauvorbereitende Sicherungsmaßnahmen am Westflügel von Schloss Friedenstein in Gotha

Stiftung Thüringer Schlösser und GärtenRudolstadt, GermanyVeröffentlicht 2. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten schreibt bauvorbereitende Sicherungsarbeiten am Westflügel von Schloss Friedenstein in Gotha aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Gerüstbau, den Rückbau von Bodenbelägen sowie die Errichtung von Staubschutzwänden. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag mit einem Fokus auf den Preis als einziges Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauvorbereitende Maßnahmen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten plant Sicherungsmaßnahmen am historischen Schloss Friedenstein in Gotha, um den Westflügel für weitere Sanierungsschritte vorzubereiten. Zu den Arbeiten gehören unter anderem die Errichtung eines Lastturms, der Ausbau von Parkettböden, die Entsorgung von belasteten Materialien sowie der Aufbau von Staubschutzwänden und Bauzeitschutz. Es handelt sich um ein klassisches Bauvorhaben zur Baustelleneinrichtung und Vorbereitung, das über den Preis vergeben wird. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit denkmalgeschützten Objekten und der fachgerechten Entsorgung von Altlasten mitbringen.

BauleistungenKulturÖffentliche VerwaltungDenkmalschutzBauvorbereitungGeruestbauSanierungOeffentliche AusschreibungThueringen
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 6e EU VOB/A
  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, außer relavante Preisangaben, können nachgefordert werden

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000VE 51 - Bauvorbereitende Sicherung Westflügel

1 St Treppen-/Lastturm aus Modulgerüst 1 St Fenster ausbauen (BxH=150x190 cm) und Herstellung Baustellenzugang 1.OG 32 m² Folienschutzwände zurückbauen und entsorgen 85 m² Staubschutzwände errichten 480 m² Bauzeitschutz aus Holzwerkstoffplatten aufnehmen, umtragen und neu verlegen 620 m² lastverteilende Holzwerkstoffplatten liefern und verlegen 50 m² Schutzeinhausung wandfester Ausstattung liefern und montieren 125 m² Parkettfußböden ausbauen und entsorgen 125 m² Teerpappe (PAK-belastet) und Zementestrich ausbauen und entsorgen 90 lfdm Wandschlitze öffnen und Rohrleitungen ausbauen und entsorgen 4 m³ Ziegelmauerwerk als Ergänzungsvolumen in Bestandswänden liefern und beimauern 10 m³ Bauholz für statische Abstützungen liefern, abbinden und montieren

CPV 45212350Frist 30. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis 100%

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link