Bauüberwachung der Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an A38 und A71

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die fachtechnische Bauüberwachung für die Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der Bundesautobahnen A38 und A71 aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von 2026 bis 2029. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 258.573 EUR.
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fachtechnische Bauüberwachung der Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der Bundesautobahnen A38 und A71
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die fachtechnische Bauüberwachung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der Autobahnen A38 und A71. Dabei geht es um die Kontrolle der Unterhaltungspflege, also die fachgerechte Instandhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen, die im Zuge des Autobahnbaus angelegt wurden. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren, von 2026 bis 2029. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zu Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Präqualifikationsnachweis oder ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
- Ggf. Erklärung zur Bildung einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotBauüberwachung Unterhaltungspflege A/E-A38 AM BrW_A71 AM EF 2026-2029
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung