Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

13. Aug. 2024

TED·385930-2026

Bauüberwachung für das Oberbauprogramm 2025

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 5. Juni 2026
IngenieurleistungenBauleistungenVerkehrÖffentliche InfrastrukturBauueberwachungSchieneninfrastrukturOberbauBahntechnikIngenieurleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Bauüberwachung für das Oberbauprogramm 2025 aus. Der Auftrag ist in 11 Lose unterteilt, wobei das vorliegende Los 7 die Strecke Singen-Villingen-Horb umfasst. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der bautechnischen Überwachung von Schieneninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauüberwachung Oberbauprogramm 2025 aufgeteilt in 11 Lose. Für genauere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Die Losbezeichnung wird aufgrund der Erstausschreibung fortgeführt.

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn für den Betrieb der Schieneninfrastruktur, sucht externe Dienstleister für die Bauüberwachung im Rahmen des Oberbauprogramms 2025. Das Projekt ist in insgesamt 11 Lose aufgeteilt, um die Arbeiten entlang verschiedener Streckenabschnitte zu organisieren; dieses spezifische Los betrifft die Strecke zwischen Singen, Villingen und Horb. Die Bauüberwachung stellt sicher, dass die Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten am Gleisoberbau fachgerecht und gemäß den Sicherheitsvorgaben ausgeführt werden. Da es sich um eine fortgeführte Ausschreibung handelt, werden die bestehenden Losbezeichnungen beibehalten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 7: Singen-Villingen-Horb

Los 7: Singen-Villingen-Horb

CPV 71521000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2024
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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