Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

8. Nov. 2024

TED·505992-2026

Bauüberwachung für Weichenumbau und Bahnsteiganpassung am Bahnhof Offenburg

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
IngenieurleistungenBauleistungenVerkehrÖffentliche InfrastrukturBauueberwachungBahninfrastrukturIngenieurleistungenVerkehrsbauBahnhofsumbau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Bauüberwachung für den Weichenneu- und Umbau sowie die Bahnsteiganpassung im Südbereich des Bahnhofs Offenburg aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Weichenneu- und Umbau im Südbereich Bhf Offenburg Strecke 4000, inkl. Bahnsteiganpassung Bauüberwachung.

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) sucht einen Dienstleister für die Bauüberwachung bei Umbaumaßnahmen am Bahnhof Offenburg. Konkret geht es um den Austausch und Neubau von Weichen sowie die Anpassung der Bahnsteige im südlichen Bereich des Bahnhofs, um den Bahnknoten zu optimieren. Die Bauüberwachung stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den Sicherheitsvorgaben der Bahn ausgeführt werden. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt im laufenden Bahnbetrieb handelt, ist entsprechende Erfahrung in der bahnspezifischen Bauüberwachung erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bauüberwachung Optimierung Bahnknoten Offenburg

Weichenneu- und Umbau im Südbereich Bhf Offenburg Strecke 4000, inkl. Bahnsteiganpassung Bauüberwachung.

CPV 71521000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Nov. 2024
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero