Baustromanlage für den Neubau der Realschule Rühen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau einer Baustromanlage für den Neubau der Realschule in Rühen aus. Der Leistungsumfang umfasst die Installation von Anschluss- und Gruppenverteilern im Innen- und Außenbereich sowie die Einrichtung einer Baubeleuchtung. Die Arbeiten erfordern zudem Kernbohrungen und regelmäßige Prüfmaßnahmen während der Bauphase.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die wesentlichen Leistungen wie folgt: Lieferung, Aufstellung, Rückbau, Umbau und Prüfung von Baustromverteilern und einer Baubeleuchtungsanlage - Anschluss und Aufstellung eines Anschlussverteilers an der bestehenden Niederspannungshauptverteilung inklusive Stellung eines geeichten Strommessgeräts nebst Wandlermessung - Herstellung Kernbohrung zur Ausfädelung der Zuleitung aus dem bestehenden Technikgebäude und Verschluss mittels Ringraumdichtung - Anschluss und Aufstellung von 3 Gruppen- und Baustromverteilern nebst zugehöriger Kabelanlage im Außenbereich - Anschluss und Aufstellung von 6 Gruppen- und Baustromverteilern nebst zugehöriger Kabelanlage im Innenbereich - Herstellung zweier Beleuchtungsverteiler nebst Baubeleuchtung entlang der Hauptwege im Aussenbereich und Flure im Innnebereich - Prüf- und Umbaumaßnahmen im Verlauf des Bauablaufs - Rücknahme und Rückbau der Baustromanlage nach Abschluss der Baumaßnahme Sonstiges: bitte beachten Sie dazu das einschlägige Leistungsverzeichnis.
Der Landkreis Gifhorn sucht einen Dienstleister für die temporäre Stromversorgung und Beleuchtung auf der Baustelle des Realschul-Neubaus in Rühen. Das beauftragte Unternehmen installiert dabei unter anderem einen Hauptanschluss, mehrere Unterverteiler für den Innen- und Außenbereich sowie eine Baubeleuchtung für Wege und Flure. Während der gesamten Bauzeit ist der Dienstleister zudem für die Wartung, Umbaumaßnahmen und die abschließende Demontage der Anlage verantwortlich. Es handelt sich um ein klassisches Elektro-Installationsprojekt für eine Baustelle.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung Landkreis Gifhorn
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkassen
- Freistellungserklärung nach § 48 EStG
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014)
- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Nachweis: Unbedenklichkeit des Finanzamtes, der Sozialkassen oder Freistellungserklärung nach § 48 EStG und Eigenerklärung Landkreis Gifhorn. §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung, Aufstellung, Rückbau, Umbau und Prüfung von Baustromverteilern und einer Baubeleuchtungsanlage - Anschluss und Aufstellung eines Anschlussverteilers an der bestehenden Niederspannungshauptverteilung inklusive Stellung eines geeichten Strommessgeräts nebst Wandlermessung - Herstellung Kernbohrung zur Ausfädelung der Zuleitung aus dem bestehenden Technikgebäude und Verschluss mittels Ringraumdichtung - Anschluss und Aufstellung von 3 Gruppen- und Baustromverteilern nebst zugehöriger Kabelanlage im Außenbereich - Anschluss und Aufstellung von 6 Gruppen- und Baustromverteilern nebst zugehöriger Kabelanlage im Innenbereich - Herstellung zweier Beleuchtungsverteiler nebst Baubeleuchtung entlang der Hauptwege im Aussenbereich und Flure im Innnebereich - Prüf- und Umbaumaßnahmen im Verlauf des Bauablaufs - Rücknahme und Rückbau der Baustromanlage nach Abschluss der Baumaßnahme Sonstiges: siehe Leistungsverzeichnis.
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung